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[Allg] Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit

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Martina3210:
Hallo,
ich schließe im nächsten halben Jahr ein Masterstudium (Verwaltungswissenschaften) ab. Vor 15 Jahren habe ich ein Verwaltungsstudium im geh. Dienst absolviert.
Derzeit bin ich im gD nach A14 eingruppiert, über aber seit knapp drei Jahren eine deutlich höherwertige Tätigkeit aus (Stelle nach A16/B2 bewertet). Die Stelle besetze ich defacto seit drei Jahren, übertragen werden konnte diese aber natürlich wegen der fehlenden Zugangsvoraussetzung (hD) nicht.
Wie werde ich eingruppiert wenn ich das Studium fertig abgeschlossen habe? Eine Beförderung nach A16 dürfte ausgeschlossen sein, richtig?
Viele Grüße
Martina

Floki:
Für mein Verständnis werden hier so viele Begrifflichkeiten durcheinander geworfen, dass ich explizit nachfragen muss, ob du tatsächlich Beamtin oder Angestellte bist?

WasDennNun:
IN welchem BL gibt es denn eine A14 im gD?
Dachte bis dato das da beim RR Schluss ist.

Floki:
Unter anderem bin ich deswegen auch sehr verwundert. Deswegen die o.a. Nachfrage

Floki:
Aber vielleicht schon mal in ganz, wirklich groben Grundzügen:

-Masterstudium ist für den höheren Dienst, entspricht im Regelfall dann A13
-Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht

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