Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
Organisator:
Das klingt irgendwie nach einem Fake. Ein Diplomverwaltungswirt bzw. angehender Verwaltungswissenschaftler mit jahrelanger Erfahrung als Beamter würde das wissen. Insbesondere, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.
Floki:
Du wirst wahrscheinlich Recht haben
dortu:
In Brandenburg wäre dies möglich (Vgl. § 9 LBG Brandenburg):
"Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen oder des höheren Dienstes; die Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Eingangsamt. Die Zuordnung einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der wahrzunehmenden Aufgaben, dem Grad der Selbstständigkeit und der Verantwortung, den Bildungsvoraussetzungen und der Ausbildung. Den Laufbahngruppen sind die Ämter grundsätzlich wie folgt zugeordnet:
mittlerer Dienst: Besoldungsgruppe A 6 bis A 11,
gehobener Dienst: Besoldungsgruppe A 9 bis A 14,
höherer Dienst: Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 sowie Ämter der Brandenburgischen Besoldungsordnung B.
WasDennNun:
Ach du ahnst es nicht, danke dortu
Tagelöhner:
--- Zitat von: Organisator am 28.09.2022 13:11 ---Das klingt irgendwie nach einem Fake. Ein Diplomverwaltungswirt bzw. angehender Verwaltungswissenschaftler mit jahrelanger Erfahrung als Beamter würde das wissen. Insbesondere, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.
--- End quote ---
Vielleicht auch nur ein extremer Ausfluss der sogenannten "Bestenauslese"...
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