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[Allg] Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
E15TVL:
In Sachsen gibt es auch eine sog. „A14-Qualifizierung“, die zum Ziel hat, Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 zu qualifizieren.
Pukki:
Die gibt es in Niedersachsen auch, führt aber dann eben dazu, dass die Absolventen dieser Qualifizierungsmaßnahme sich anschließend in Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals auch "höherer Dienst") wiederfinden, sofern sie denn eine entsprechende Stelle bekleiden.
--- Zitat von: dortu am 28.09.2022 13:28 ---In Brandenburg wäre dies möglich (Vgl. § 9 LBG Brandenburg):
"Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen oder des höheren Dienstes; die Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Eingangsamt. Die Zuordnung einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der wahrzunehmenden Aufgaben, dem Grad der Selbstständigkeit und der Verantwortung, den Bildungsvoraussetzungen und der Ausbildung. Den Laufbahngruppen sind die Ämter grundsätzlich wie folgt zugeordnet:
mittlerer Dienst: Besoldungsgruppe A 6 bis A 11,
gehobener Dienst: Besoldungsgruppe A 9 bis A 14,
höherer Dienst: Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 sowie Ämter der Brandenburgischen Besoldungsordnung B.
--- End quote ---
Das gibt es auch in Berlin und Ba-Wü (sagt zumindest Wikipedia, habe ich jetzt nicht nachgeprüft), ist aber wohl ausschließlich in der Laufbahn des gehoben Justizdienstes als Amtsanwalt vorbehalten. In Hamburg gibt es die Konstellation ebenfalls, da können die Betroffenen allerdings nicht A14 werden, sondern "nur" A13Z.
Martina3210:
Hallo,
ich habe eben mit unserer Personalabteilung gesprochen. Wenn ich den Master habe, komme ich in die A15 und ein Jahr später dann die A16.
Grüße
E15TVL:
Natürlich. Und ganz bestimmt vollautomatisch ohne weiteres Zutun.
Die Frage ist eigentlich nur noch, ob du lügst oder die Personalabteilung?
Pukki:
--- Zitat von: Tagelöhner am 28.09.2022 18:06 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.09.2022 13:11 ---Das klingt irgendwie nach einem Fake. Ein Diplomverwaltungswirt bzw. angehender Verwaltungswissenschaftler mit jahrelanger Erfahrung als Beamter würde das wissen. Insbesondere, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.
--- End quote ---
Vielleicht auch nur ein extremer Ausfluss der sogenannten "Bestenauslese"...
--- End quote ---
Scheinbar gibt es in der entsprechenden Dienststelle keine Bestenauslese. Zumindest lässt der Sachverhalt nicht darauf schließen, dass da für den zu besetzenden Dienstposten irgendwann mal ein Auswahlverfahren stattgefunden hätte.
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