Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Verbeamtung und das Alter

(1/3) > >>

Kido2911:
Hallo,
die Altersgrenzen sind nach den Ländern für die Verbeamtung unterschiedlich.
Auch wenn man darüber liegt, kann man ja Zeiten anrechnen lassen. Hat man eine Möglichkeit auch wenn man darüber liegt trotzdem verbeamtet zu werden? Liegt es dann daran, ob man schon auf einem Dienstposten sitzt oder man fachliche Voraussetzungen hat oder entscheidet dann das Ministerium mit?

Vielen Dank schon einmal.

totoughtotame:
Meines Wissens und nach der Erfahrung aus meinem Bundesland (HB) ist die Altersgrenze erst einmal fix und es gibt nur wenige Ausnahmefälle, die diese Grenze aushebeln kann. Das sind bspw. Wahlbeamte. Anrechenbare Zeiten helfen da jedenfalls nicht. Im Übrigen sind diese späten Verbeamtungen in aller Regel für den Betroffenen auch unwirtschaftlich

Drehleiterkutscher:

--- Zitat von: totoughtotame am 04.11.2022 11:24 ---...Im Übrigen sind diese späten Verbeamtungen in aller Regel für den Betroffenen auch unwirtschaftlich

--- End quote ---

Hallo,

dazu mal eine Frage, bzw. Überlegung meinerseits... zumindest in den Besoldungsgruppen bis A9 bin ich bezüglich Pension nicht so sicher (Überlegung für BaWü).

Hier bekommt man ja die Mindestpension, die irgendwo bei 1800 - 1900 Euro liegt. Ich wurde mit 32 Beamter, was ich in der Rentenversicherung bis dahin angesammelt habe liegt bei etwa 500 Euro. Beides zusammen liegt unterhalb dessen, was an maximaler Pension möglich ist.

Wird man nun bspw. mit 42 Beamter, dann erhält man ja genauso die Mindestpension - der Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung dürfte aber höher ausfallen und man dürfte etwa das Maximum der Pension erhalten. Oder liege ich hier falsch?

Archivsekretärin:

--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 04.11.2022 12:30 ---
--- Zitat von: totoughtotame am 04.11.2022 11:24 ---...Im Übrigen sind diese späten Verbeamtungen in aller Regel für den Betroffenen auch unwirtschaftlich

--- End quote ---

Hallo,

dazu mal eine Frage, bzw. Überlegung meinerseits... zumindest in den Besoldungsgruppen bis A9 bin ich bezüglich Pension nicht so sicher (Überlegung für BaWü).

Hier bekommt man ja die Mindestpension, die irgendwo bei 1800 - 1900 Euro liegt. Ich wurde mit 32 Beamter, was ich in der Rentenversicherung bis dahin angesammelt habe liegt bei etwa 500 Euro. Beides zusammen liegt unterhalb dessen, was an maximaler Pension möglich ist.

Wird man nun bspw. mit 42 Beamter, dann erhält man ja genauso die Mindestpension - der Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung dürfte aber höher ausfallen und man dürfte etwa das Maximum der Pension erhalten. Oder liege ich hier falsch?

--- End quote ---


https://lbv.landbw.de/-/anrechnung-einer-rente

Drehleiterkutscher:

--- Zitat von: Archivsekretärin am 04.11.2022 12:39 ---
--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 04.11.2022 12:30 ---
--- Zitat von: totoughtotame am 04.11.2022 11:24 ---...Im Übrigen sind diese späten Verbeamtungen in aller Regel für den Betroffenen auch unwirtschaftlich

--- End quote ---

Hallo,

dazu mal eine Frage, bzw. Überlegung meinerseits... zumindest in den Besoldungsgruppen bis A9 bin ich bezüglich Pension nicht so sicher (Überlegung für BaWü).

Hier bekommt man ja die Mindestpension, die irgendwo bei 1800 - 1900 Euro liegt. Ich wurde mit 32 Beamter, was ich in der Rentenversicherung bis dahin angesammelt habe liegt bei etwa 500 Euro. Beides zusammen liegt unterhalb dessen, was an maximaler Pension möglich ist.

Wird man nun bspw. mit 42 Beamter, dann erhält man ja genauso die Mindestpension - der Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung dürfte aber höher ausfallen und man dürfte etwa das Maximum der Pension erhalten. Oder liege ich hier falsch?

--- End quote ---


https://lbv.landbw.de/-/anrechnung-einer-rente

--- End quote ---

Was soll mir das jetzt sagen?

Es bestätigt meine Annahmen: mit 32 Beamter: ca, 2400 Euro Pension plus Rente (Maximum etwa 2500 verheiratet) - mit 42 Beamter 2500 Euro Pension plus Rente (höherer Betrag abzüglich Kürzung der Pension, damit der Maximalsatz nicht überschritten wird).

Dennoch ist es von Vorteil, später verbeamtet worden zu sein...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version