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Betriebsferien - angekündigt? wie handhabt ihr das?

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BAT:

--- Zitat von: Tagelöhner am 30.09.2022 11:09 ---
Bitte nicht als persönlichen Angriff werten, aber es deckt sich einfach total mit meinen gemachten Erfahrungen bei einigen Behörden im ÖD.

--- End quote ---

Ich habe mehr den Eindruck, das der Personalkörper eher zu viel Urlaubsanspruch hat. Wer da mal kurzfristig zum Ende des Jahres eine Woche über hat, scheint den Anspruch nicht wirklich zu brauchen. Was hier so rumgeschleppt wird...

Ich nehme jährlich 43 bis 44 Tage und die brauche ich auch für Unternehmungen. Und habe für eine Weihnachtswoche bei 5 Grad und Nieselregen wenig Zuneigung.  ;)

Der Obelix:
In NRW ist diese gesamte Aufstellung des Urlaubsplanes mitbestimmungspflichtig.

Also muss eine Gesamtschließung der Behörde zwingend mehrheitlich vom Personalrat beschlossen werden.....

JesuisSVA:
Nein, eine Gesamtschließung der Behörde muss nicht zwingend mehrheitlich vom Personalrat beschlossen werden. Die Zustimmungsverweigerung müsste zwingend mehrheitlich vom Personalrat beschlossen werden, selbst bei der Zustimmung ist es ja so, dass diese ggfs. durch Zeitablauf fingiert wird.

Turmberg:
Ich möchte mich der Frage anschließen: Bei meiner Behörde in Baden-Württemberg wurden drei Schließtage über Weihnachten festlegt. Es muss hierfür Gleitzeit oder Urlaub verbraucht werden. Homeoffice zu machen ist verboten. Laut der Mitteilung der Leitung hat unserer Personalrat dem wohl zugestimmt. Begründung hierfür ist (trotz Homeoffice-Verbot) die Energiekrise. Bisher wurde über Weihnachten lediglich bei den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte Ende September.

Meine Frage: ist dies zulässig oder wird hier gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen?

BalBund:
Einhellige (Laienrechts)meinung hier im Forum ist, dass das nicht zulässig ist. Siehe dazu auch die Links weiter oben im Beitrag.

Man kann dem Dienstherren also mitteilen, dass man in Folge des Verstoßes gegen die Ankündigungsfrist nicht einverstanden ist und fragen, in welcher Form man wo seine Arbeitsleistung anbieten soll an diesen Tagen, oder ob der Dienstherr lieber eine Freistellung mit Zeitgutschrift nutzen möchte.

Zieht er trotzdem ab, müsste man allerdings klagen.

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