Hallo,
ich versuche es mal anders:
Es ist nicht ungewöhnlich, wenn die SuE-Zulagen noch nicht ausgezahlt worden sein sollten, weil die Änderungstarifverträge noch nicht veröffentlicht wurden. Die Zahlung der SuE-Zulage erfolgt in diesen Fällen rückwirkend.
Einzelne AG können die Zulagen (im Vergleich zum o. a. Stand) freiwillig vorab ausgezahlt haben.
Für diejenigen AG und deren AN, die sich "streng" nach Tarifvertrag richten, müsste gelten, was ich in den News vom 26.09.2022 eines juristischen Fachverlages gelesen hatte:
Die neuen Tarifregelungen für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sind fertig und können von den Arbeitgebern noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Zur Erinnerung: Die Tarifeinigung zwischen der VKA, ver.di und dem dbb vom 18.5.2022 brachte für die Beschäftigten deutliche Verbesserungen. Zwei zusätzliche freie Tage, eine neue monatliche SuE-Zulage, Ergänzungen bei den Eingruppierungsregelungen und vieles mehr.
Jetzt stehen die Tariftexte – ihre Veröffentlichung ist in Kürze zu erwarten.
Auf die Arbeitgeber kommt nun die Umsetzung der neuen Regelungen zu, für welche die VKA noch ins Einzelne gehende Durchführungshinweise herausgeben wird.
Wann auch immer "in Kürze" ist...