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[NW] Familienzuschlag - beide Elternteile Beamte

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MNJ2019:
Hier noch die richtige Vorschrift für NRW: § 43 Abs. 5 LBesG NRW.

vebert:
Wer das Kindergeld bezieht, ist für die Familienbeihilfe der Stufe 2 nur dann von Bedeutung, wenn eine Konkurrenzsituation nach § 40 Abs. 5 BBesG vorliegt. Sind beide Elternteile erwerbstätig, wird die Stufe 2 FZ an den Kindergeldempfänger ausbezahlt. Ist nur ein Elternteil berufstätig, erhält er die FZ-Stufe 2. Kindergeldbezieher sollen nicht gewechselt werden.   geometry dash

Poincare:
Unabhängig davon wüsste ich gar nicht, wie man auf Punkt den Kindergeldempfänger wechselt. Unter Umständen dauert es schon bis zu drei Wochen, überhaupt die Steuernummer des Kindes zu bekommen, ohne die ein Antrag nicht mehr möglich ist.

photosynthese:

--- Zitat von: Poincare am 19.10.2022 13:31 ---Unabhängig davon wüsste ich gar nicht, wie man auf Punkt den Kindergeldempfänger wechselt. Unter Umständen dauert es schon bis zu drei Wochen, überhaupt die Steuernummer des Kindes zu bekommen, ohne die ein Antrag nicht mehr möglich ist.

--- End quote ---

Man kann schriftlich bei der Familienkasse die Bestimmung des Berechtigten ändern (oder dem Vorrangverzicht widersprechen, je nach Konstellation). Das ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, die Änderung gilt dann aber ab dem Monat des Antrags und muss dann entsprechend auch durch das LBV korrigiert werden. Möglich ist es also -- und dass das jetzt für manche attraktiver wird, wird vielleicht ein Nebeneffekt der neuen Struktur des Familienzuschlags sein.

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