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Neue Tätigkeiten beantragt, Problem mit der Dienststelle. HILFE

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Helge70:
Guten Tag!
In diesem Forum konnte ich viele wissenswerte Info ergattern. Nun hab ich selbst ein Problem.
Ich hab mich mit der Dienststelle angelegt. Es ging um Tätigkeiten, die mein FB Leiter vor 12 Monaten mit der Dienststelle besprochen und eingereicht hatte. Diese Tätigkeiten würden für mich eine Höhergruppierung bedeuten. Ich fragte also nach und der Leiter sagte " machen Sie sich nicht lächerlich, Herr xyz". Mir ist der Kragen geplatzt. Letztendlich werden nun meine Tätigkeiten überprüft.

Aber:
Der Personalrat sagte mir am Freitag, dass man mich im Januar versetzen möchte. Aus meiner Sicht, ist mein Gespräch mit der Dienststelle der Grund.

Fragen:
Ich habe ähnliche Fälle hier gefunden:
Mein Arbeitsplatz wird in Bezug auf meine Tätigkeiten überprüft. Wenn ich nun eine Höhergruppierung bekomme, müsste man mich auch auf eine vergleichbare Stelle versetzen.
Was aber, wenn ich vor der Höhergruppierung versetzt werde, also auf meine jetzige Entgeltgruppe bezogen und die Höhergruppierung erfolgt erst in einem halben Jahr? Würde ich dann immer noch die zugesprochene Höhergruppierung behalten, obwohl ich auf einer Stelle mit einer niedrigen Entgeltgruppe versetzt wurde?

Unser Personalrat hatte diese Konstellation so noch nicht und weiß es selbst nicht. Ich denke im Moment (unwissend), dass wenn die Überprüfung erfolgreich verläuft, ich evtl nur rückwirkend nur eine Zulage erhalte, weil ich die bisherigen Tätigkeiten in der Zukunft nicht mehr ausführe.

Könnt Ihr mir hierzu bitte etwas sagen?

Vielen Dank.

Helge

JesuisSVA:
Findet ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung? Wenn ja, welcher?

Wurden Dir eine andere als die bislang auszuübende Tätigkeit wirksam übertragen? Oder hat nur irgendwer mit irgendwem darüber gesprochen? Und welche Tätigkeiten werden überprüft? Durch wen? Und welchen Zweck und welche Wirkung sollte dies haben?

Helge70:
Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin Tarifbeschäftiger in einem Landesinstitut, TV- L.

Die neue Tätigkeit die ich machen soll, wurde vom FB Leiter bei unserer Dienststellenleitung beantragt, um diese Tätigkeiten in Zukunft ausüben zu dürfen. Dies wat vor 12 Monaten schriftlich.

Um zu schauen welche Tätigkeiten ich aktuell ausführe, wird alles geprüft und mit der Tätigkeitsbeschreibung verglichen. Geprüft wird durch ein Gremium der Dienststelle. Den Zweck versteh ich nicht.

Denn letztendlich sollten die neuen Tätigkeiten offiziell übertragen werden. Aber dies hat nie stattgefunden. Deshalb fragte ich höflich nach und ich wurde zum Affen gehalten.

Ich denke der Weg, dass FB Leitung mit dem Arbeitgeber kommuniziert, dass neue Tätigkeiten anfallen die von mir ausgeführt werden sollen, ist richtig. Letztendlich hat mein FB Leiter eine Tätigkeitsbeschreibung aufgesetzt.


Benson77:
Willkommen im Club,

ich habe ein ähnliches Problem. Sollte Tätigkeiten von 2 Kollegen übernehmen, die aus dem Dienst  ausgeschieden sind. Mein Vorgesetzter beantragte dies 2020. Bis jetzt nicht offiziell übertragen. Unsere Dienststelle arbeitet im Gutsherrin-Modus. "Für umsonst gibt es keine höhere Entgeltgruppe "....ich habe eine Frist gesetzt, mein FVB Vorgesetzter steht hinter mir und diskutiert aktuell mit der Leitung.

Ich denke das Problem wird sein, Du wirst versetzt und die Tätigkeiten die eine Höhergruppierung ausmachen, wurden Dir nie offiziell übertragen. Aber ich lese mit und denke unsere Forum Spezialisten wissen da mehr

JesuisSVA:
Irgendein FBL hat also mit Dir besprochen, ob es zu einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung kommen solle. Dies hat der FBL einer anderen Hierarchieebene vorgetragen, von der Du vermutest, sie könne die Entscheidung darüber treffen. Eine Entscheidung, die einer solchen Tätigkeitsänderung entspräche, ist aber nicht gefallen.

Mithin bist Du unverändert eingruppiert und für eine Versetzung und/oder einseitige Tätigkeitsänderung durch den Arbeitgeber ist die unveränderte Eingruppierung maßgeblich. Es bestehen keinerlei Ansprüche auf eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung noch hätte eine Höhergruppierung stattgefunden noch bestünde Anspruch auf eine solche noch ließen sich aus einer nicht stattgefundenen Tätigkeitsänderung oder Höhergruppierung irgendwelche Ansprüche ableiten.

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