Guten Tag!
In diesem Forum konnte ich viele wissenswerte Info ergattern. Nun hab ich selbst ein Problem.
Ich hab mich mit der Dienststelle angelegt. Es ging um Tätigkeiten, die mein FB Leiter vor 12 Monaten mit der Dienststelle besprochen und eingereicht hatte. Diese Tätigkeiten würden für mich eine Höhergruppierung bedeuten. Ich fragte also nach und der Leiter sagte " machen Sie sich nicht lächerlich, Herr xyz". Mir ist der Kragen geplatzt. Letztendlich werden nun meine Tätigkeiten überprüft.
Aber:
Der Personalrat sagte mir am Freitag, dass man mich im Januar versetzen möchte. Aus meiner Sicht, ist mein Gespräch mit der Dienststelle der Grund.
Fragen:
Ich habe ähnliche Fälle hier gefunden:
Mein Arbeitsplatz wird in Bezug auf meine Tätigkeiten überprüft. Wenn ich nun eine Höhergruppierung bekomme, müsste man mich auch auf eine vergleichbare Stelle versetzen.
Was aber, wenn ich vor der Höhergruppierung versetzt werde, also auf meine jetzige Entgeltgruppe bezogen und die Höhergruppierung erfolgt erst in einem halben Jahr? Würde ich dann immer noch die zugesprochene Höhergruppierung behalten, obwohl ich auf einer Stelle mit einer niedrigen Entgeltgruppe versetzt wurde?
Unser Personalrat hatte diese Konstellation so noch nicht und weiß es selbst nicht. Ich denke im Moment (unwissend), dass wenn die Überprüfung erfolgreich verläuft, ich evtl nur rückwirkend nur eine Zulage erhalte, weil ich die bisherigen Tätigkeiten in der Zukunft nicht mehr ausführe.
Könnt Ihr mir hierzu bitte etwas sagen?
Vielen Dank.
Helge