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Ständiger Abwesenheitsvertreter

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Polylux:
Guten Tag zusammen,

ein Bekannter ist qua Erläuterung zur Stellenbeschreibung zum Vertreter des Sachgebietsleiters ernannt worden (Nur ein Satz wie: '...durch die dauerhafte Übernahme der Vertetung wird ein höherer Aufwand zuerkannt')
Er soll bei dessen Abwesenheit das Personal führen und Arbeiten einer Besoldungsgruppe A12 BBesG übernehmen.
Selbst ist er in EG 9a TVÖD eingruppiert.
Da die Vertretung in der Stellenbeschreibung nicht in einem Arbeitsvorgang mit den üblichen 10-15% eingeflossen ist, wurde eine Zulage für die Vertretungsdauer von 2 Monaten begehrt.
Diese wurde abgelehnt mit der Begründung, der Bekannte sei ohnehin schon "Ständiger Vertreter bei Abwesenheit".
Der Bekannte wüsste nur zu gern, ob er nun eine Zulage während der (längerfristigen) Vertetung bekommt oder eine eingruppierungsrelevante Änderung der Stellenbeschreibung vorgenommen werden muss.
Was meint ihr?

Glück auf, Polylux

JesuisSVA:
Stellen und deren Beschreibung sind grundsätzlich nicht eingruppierungsrelevant. Was ließe vermuten, dass eine höherwertige Tätigkeit ausgeübt werde? Erst danach müsste man sich Gedanken machen, ob es sich um eine nur vorübergehende Übertragung oder eine nicht nur vorübergehende Übertragung handele.

Polylux:
Leider liegt dem Bekannten keine Stellenbeschreibung des Sachgebietsleiters vor. Lediglich eine Dienstpostenbewertung, aus der keine Tätigkeitsmerkmale hervorgehen.
Eine höherwertige Tätigkeit kann durch nötige umfassende Fachkenntnisse oder Bearbeitung schwieriger Fälle derzeit nur als gegeben betrachtet werden. Die Tätigkeit beider Protagonisten betrifft die beschwerende Seite der Verwaltung bis 25.000 EUR Bußgeld.

Polylux:
Die Frage, die noch nicht gestellt wurde, ist: gibt eine Regelung des TVÖD die Möglichkeit zur Auslegung einer Vertretung oder ist hier der §14 TVÖD allein heranzuziehen? Es wird ja ohne weitere Aufforderung erwartet, dass der Bekannte die Vertretung bei Abwesenheit des SGL wahrnimmt. Eine Übertragung findet nicht jedesmal statt.
Gibt es überhaupt den ständigen Abwesenheitsvertreter?

ITheini:
Ja es gibt einen ständigen Vertreter. Der wird in der Regel nicht immer neu benannt. Allerdings ist es im TVöD so, dass eine ständige Abwesenheitsvertretung NICHT zu einer Berücksichtigung bei der Stellenbemessung bedeutet, d.h. man macht es "für lau".

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