Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ständiger Abwesenheitsvertreter
JesuisSVA:
Der TVÖD regelt keine "Stellenbemessung". Er regelt aber die Eingruppierung und wenn eine Abwesenheitsvertretung bei der auszuübenden Tätigkeit vorgesehen ist, dann ist sie entsprechend auch bei der Eingruppierung im planmäßigen Umfang berücksichtigt.
ITheini:
Gut. Dennoch führt eine solche dann in der Regel nicht zu einer höheren EG, da der Umfang dazu zu gering ist. Die Abwesenheitsvertretung beläuft sich ja nun mal in der Regel auf nicht mehr als 6 Wochen im Jahr. Besser? :)
Allerdings ist es umstritten, ob es eine reine "Abwesenheitsvertretung", überhaupt gibt. Entweder man ist Stellvertreter oder man ist es nicht.
JesuisSVA:
Die planmäßige Abwesenheitsvertretung beträgt, wenn sie vollzeitig auszuüben ist, ca. 13 Prozent (3/23). Wenn diese 13 % zu einer höheren Entgeltgruppe führen, tun sie das. Wenn nicht, dann nicht.
ITheini:
Das es hierfür tatsächlich eine feste Rechengröße gibt, wusste ich nicht. Danke dafür!
JesuisSVA:
Sie ergibt sich aus der Annahme, die Du ja auch selbst getroffen hast: Der Umfang der planmäßigen Vertretung beträgt sechs Wochen, die der zu Vertretende Jahresurlaub hat. Man selbst hat auch sechs Wochen Urlaub, 52 Wochen hat das Jahr. Dementsprechend muss man bei vollzeitiger Vertretung sechs Wochen der 46 Arbeitswochen aufwenden. Das sind 6/46 oder gekürzt 3/23.
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