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Vermessungsingenieur mit der E9b?

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Bastel:

--- Zitat von: Steini98 am 11.10.2022 08:21 ---Danke für die Antworten auch wenn es etwas frustrierend ist.

Gebe euch recht, dass es eigentlich kein Ingenieur machen sollte. Aber wenn man befristet ist und unbefristet werden möchte muss man trotzdem drüber nachdenken

Von extern kommt für die e9b sicherlich keine

--- End quote ---

Ist den die Nachfrage nach Vermessungsingenieuren so niedrig? Einfach einen anderen AG suchen?

Steini98:
Hallo,
in die Sache kam jetzt doch nochmal Bewegung.
In dem Bereich werden jetzt 2 Stellen ausgeschrieben und eine für einen Vermessungsingenieur mit E10. Die alte Stellenausschreibung wird nicht mehr gemacht.

Finde ich gut. Die Stelle ist jetzt wie folgt aufgebaut:

25 % Grundstückswertermittlung (Nach Auskunft PR E10 Tätigkeit)
20 % An- und Verkauf von Grundstücken (Nach Auskunft PR E10 Tätigkeit)
55 % Verwaltung von Grundstücken (Nach Auskunft PR E9b Tätigkeit)

Ich habe mich jetzt nur gefragt, ist es eine E10 wegen den Ingenieurstätigkeiten? dürften ja eigentlich nicht berücksichtigt werden:

 
--- Zitat von: Organisator am 10.10.2022 23:35 ---Die Bewertungstätigkeit mit 30% findet keine Berücksichtigung. Also so, wie im Ausgangspost beschrieben.

Wenn die anderen Tätigkeiten mit E9b zutreffend bewertet sind, sind die Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit mit E9b ebenfalls zutreffend bewertet.

--- End quote ---

Oder ist es eine E10 wegen:
"Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt." Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

Aber die Ingenieurstätigkeiten haben ja keine besondere Schwierigkeit und Bedeutung sonst wären sie ja nicht E10 sondern E12...

Entgeltgruppe 10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.

oder gilt hier die Auffangfunktion der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale?

Bitte nicht falsch verstehen es geht hier nicht darum mehr als E10 zu fordern. Damit bin ich happy. aber ich will es verstehen, sodass mir nicht in ein paar Monaten einer kommt und sagt die Bewertung sei falsch. Danke.




JesuisSVA:
Sofern die Auskünfte des PR korrekt wären, wovon grundsätzlich nicht auszugehen ist und hier liegt angesichts der hanebüchenen Vermutung hinsichtlich der Bewertung der Teiltätigkeit An-/Verkauf wohl keine Ausnahme vor, wäre es eine E9b.

Steini98:
Vielen Dank für die Antwort. Irgendwie habe ich sowas befürchtet.
ich habe das Gefühl, dass man vom Personalamt sehr darauf achtet unter den 50 % höherwertigen Tätigkeiten bzw. den 33 % zu bleiben.

habe nämlich auch nicht verstanden warum es plötzlich 5 % weniger bei der Grundstückswertermittlung sein sollen.

Wäre es denn eine E10 wenn die Grundstückswertermittlung 33 % ausmachen würde?

bzw.

Wäre es eine E 10 wenn An- und Verkauf (kann nicht sagen ob richtig mit E10 bewertet. Auskunft PR...) + Grundstücksbewertung 55 % ausmachen würden?

JesuisSVA:
Es bedarf Arbeitsvorgängen im Umfang von mindestens 50% der Gesamttätigkeit, die mindestens E10 sind. An-/Verkauf sind keine Ingenieurstätigkeiten, sondern solche nach den allg. Tätigkeitsmerkmalen. Und da kann ein Arbeitsvorgang entweder E9c oder E11 sein, aber niemals E10.

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