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Neue Tätigkeiten 2020 beantragt, Dienststelle nichts bearbeitet. Frage.
Benson77:
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.10.2022 12:07 ---Zudem ist fraglich, ob entsprechendes lediglich im Innenverhältnis des Arbeitgebers oder gegenüber dem Arbeitnehmer kommuniziert worden ist. Und von wem.
--- End quote ---
FB Leiter kommuniziert als erstes mit mir und spricht über die Tätigkeiten.
FB Leiter beantragt Tätigkeiten beim AG .
TB beantragt Überprüfung bei AG, AG bestätigt Eingang.
Mehr ist nicht weiter passiert.
JesuisSVA:
--- Zitat von: Benson77 am 14.10.2022 19:50 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.10.2022 09:27 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.10.2022 08:58 ---Ich halte es für fernliegend, dass in den Sachverhalt jemand involviert war, der namens des Arbeitgebers Arbeitsverträge schliessen dürfte und damit vertretungsberechtigt für den Arbeitgeber in dieser Angelegenheit gewesen wäre.
--- End quote ---
Dann gehst du also davon aus das die Sachverhaltsschilderung falsch ist?
--- End quote ---
Ich habe heute in mein Akte schauen dürfen. Der Antrag meines Leiters liegt in der Akte. Ich habe mit ihm telefoniert und er bestätigt, dass ihm der AG ihm die Antwort gab. Er sagte Untätigkeitsklage wäre eine Idee, da letztendlich nichts passiert ist, weder bezüglich der Tätigkeiten, noch bezüglich der Überprüfung der Eingruppierung. Er riet mir ebenfalls die Entgeltgruppe einzufordern und die Entgeltgruppe samt Stufe zu benennen. Man man mir Unwissenheit vorwerfen, aber die Dienstestelle hat geschlampft. Nicht einmal mein Leiter bekam Meldung. Er bestätigt, dass 10 Anträge bis dato immer funktioniert haben, bis auf meinen. Ungleich behandelt ist eine Sache, aber schlecht behandelt um so schlimmer
--- End quote ---
Jemand, der in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit eine Untätigkeitsklage empfiehlt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Auch wenn es für den Sachverhalt keine Rolle spielt, weil es lediglich im Innenverhältnis des Arbeitgebers stattfand und im Verhältnis zu Dir ohne Relevanz ist, wäre es schon interessant zu wissen, wie ihm der Arbeitgeber geantwortet haben soll. Hat sich die juristische Person in Rauchschwaden manifestiert und mit Grabesstimme mit ihm gesprochen? Oder bist Du tatsächlich Arbeitnehmer einer natürlichen Person?
Buttko567:
Hi,
unsere Rechtsabteilung sagte mal, aus dem Rechtsstaatsprinz ergibt sich, dass die Verwaltungen/Behörden etc dazu verpflichtet sind, über eingehende Anträge zeitnah zu entscheiden.
Die Frage ist, wenn über den Antrag der Fachbereichsleitung nicht entschieden wurde, ob Du dann Untätigkeitsklage stellen kannst. Ich könnte am Montag mal nachhaken, unsere Rechtsabteilung ist sehr locker.
Benson77:
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.10.2022 19:59 ---
--- Zitat von: Benson77 am 14.10.2022 19:50 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.10.2022 09:27 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.10.2022 08:58 ---Ich halte es für fernliegend, dass in den Sachverhalt jemand involviert war, der namens des Arbeitgebers Arbeitsverträge schliessen dürfte und damit vertretungsberechtigt für den Arbeitgeber in dieser Angelegenheit gewesen wäre.
--- End quote ---
Dann gehst du also davon aus das die Sachverhaltsschilderung falsch ist?
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Ich habe heute in mein Akte schauen dürfen. Der Antrag meines Leiters liegt in der Akte. Ich habe mit ihm telefoniert und er bestätigt, dass ihm der AG ihm die Antwort gab. Er sagte Untätigkeitsklage wäre eine Idee, da letztendlich nichts passiert ist, weder bezüglich der Tätigkeiten, noch bezüglich der Überprüfung der Eingruppierung. Er riet mir ebenfalls die Entgeltgruppe einzufordern und die Entgeltgruppe samt Stufe zu benennen. Man man mir Unwissenheit vorwerfen, aber die Dienstestelle hat geschlampft. Nicht einmal mein Leiter bekam Meldung. Er bestätigt, dass 10 Anträge bis dato immer funktioniert haben, bis auf meinen. Ungleich behandelt ist eine Sache, aber schlecht behandelt um so schlimmer
--- End quote ---
Jemand, der in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit eine Untätigkeitsklage empfiehlt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Auch wenn es für den Sachverhalt keine Rolle spielt, weil es lediglich im Innenverhältnis des Arbeitgebers stattfand und im Verhältnis zu Dir ohne Relevanz ist, wäre es schon interessant zu wissen, wie ihm der Arbeitgeber geantwortet haben soll. Hat sich die juristische Person in Rauchschwaden manifestiert und mit Grabesstimme mit ihm gesprochen? Oder bist Du tatsächlich Arbeitnehmer einer natürlichen Person?
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Es wurde telefoniert. AG rief FB Leitung an.
Buttko567:
--- Zitat von: Buttko567 am 14.10.2022 20:04 ---Hi,
unsere Rechtsabteilung sagte mal, aus dem Rechtsstaatsprinz ergibt sich, dass die Verwaltungen/Behörden etc dazu verpflichtet sind, über eingehende Anträge zeitnah zu entscheiden.
Die Frage ist, wenn über den Antrag der Fachbereichsleitung nicht entschieden wurde, ob Du dann Untätigkeitsklage stellen kannst. Ich könnte am Montag mal nachhaken, unsere Rechtsabteilung ist sehr locker.
--- End quote ---
Untätigkeitsklage hat Dein FB Leiter gesagt? Naja egal, ich würde mal fragen was ein TB für Möglichkeiten hat, rechtlich gesehen. Würde dann erneut hier schreiben.
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