Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Neue Tätigkeiten 2020 beantragt, Dienststelle nichts bearbeitet. Frage.
Mike Mod:
--- Zitat von: JesuisSVA am 15.10.2022 08:18 ---Wie bitte?
--- End quote ---
JesuisSVA
Ich denke wir sollen wissen was Benson77 meint, der AG ist the man und er hat dem FB Leiter die Info gegeben, dass die beantragten Tätigkeiteiten seinen Weg nehmen und der Mitarbeiter die Tätigkeiten ausführen darf.
Nicht jeder TB im ÖD muss zwangsläufig alle Begrifflichkeiten kennen und darf auch etwas verwechseln, zum mal Du und andere hier ja Profis seid. Nur manchmal kommen Eure Antworten auch anders rüber.
JesuisSVA:
Wenn Benson77 entsprechend Deiner Annahme meinen sollte, der Arbeitgeber sei „the man“, also eine natürliche Person, dann meint er entweder falsch oder arbeitet nicht bei einer Behörde, was den Hinweis auf eine Untätigkeitsklage noch abstruser macht.
Helgenius75:
--- Zitat von: JesuisSVA am 15.10.2022 11:29 ---Wenn Benson77 entsprechend Deiner Annahme meinen sollte, der Arbeitgeber sei „the man“, also eine natürliche Person, dann meint er entweder falsch oder arbeitet nicht bei einer Behörde, was den Hinweis auf eine Untätigkeitsklage noch abstruser macht.
--- End quote ---
Streichen wir die Untätigkeitsklage.
Übrig bleibt, dass Benson77 veräppelt wurde.
Übrig bleibt dass auf Anträge nicht geantwortet wurde.
Ob die Überprüfung seitens des AG nicht beantwortet werden muss, sei dahingestellt. Ich finde rein Kollegial, sollte der AG antworten. Selbst wenn das Ergebnis negativ ist . Dass kann ich nicht verstehen und ich denke dieser AG hätte auch keine Antwort darauf. Evtl sollte man bei einem Arbeitsrechtler fragen, der evtl die Frage beantwortet, wie es sich mit dem Problem der möglichen Höhergruppierung verhalten würde...
JesuisSVA:
Warum sollten wir etwas streichen, was geschildert worden war?
Wir sind noch mitten in der Sachverhaltskläreung, u.a. auch deshalb, weil sich Benson77 in immer neue Widersprüche verstrickt.
Wir wissen, dass sein FBL für ihn "neue Tätigkeiten beantragt hatte". Und offenbar hat Benson77 diese Tätigkeiten ausgeübt.
Ansonsten wissen wir recht wenig. Der FBL, wir erinnern uns, das ist der Schwachmat, der Benson77 in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit zum verwaltungsechtlichen Instrument der Untätigkeitsklage geraten hat, behauptet, der "AG" habe ihm gegenüber signalisiert, die beantragten Tätigkeiten könnten ausgeübt werden. In den Schilderungen von Benson77 ist der Arbeitgeber eine natürliche Person. Ich denke, ich bin nicht der einzige, der dies in Zweifel zieht.
Jedenfalls ist der Arbeitgeber nicht in Form eines Vertreters, der in seinem Namen Arbeitsverträge schließen darf, an Benson77 herangetreten, um die Vetragsänderung, die eine eingurppierungsrelevante Tätigkeitsänderung darstellt, mit ihm zu vereinbaren. Das BAG geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass selbst Arbeitnehmer mit ungelernten Tätigkeiten erkennen, dass nur eine berechtigte Person dies tun kann und darf.
Helgenius75:
Ich denke Benson77 verwechselt in der Tat einige Dinge.
Und ich stimme JesuisSVA zu, der Leiter des FBs ist ein Schwachmat. Von ihn sollte man erwarten, dass er in dieser Angelegenheit seinen Mitarbeiter nocht solche in die Irre führenden Tipps zu geben. @Benson77, wenn ein FB-Leiter so einen Stuss erzählt, könnte auch erzählen, dass der Arbeitgeber sein Go für die übertragenen Tätigkeiten gegeben hat.
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