Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung IT abgelehnt

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Mirco76:
Hallo,
aufgrund der neuen EGO 2021 habe ich letztes Jahr einen Antrag gestellt (10 -> 11-12).
Es wurde eine Externe Firma beauftrag diesen Antrag zu prüfen und das Ergebnis ist:


--- Zitat ---Eine Heraushebung in die Entgeldgruppe 11 aufwärts ist nicht ersichtlich, da es sich auf dem Arbeitsplatz um standardmäßige Tätigkeiten eines IT-Systembetreuers handelt.
--- End quote ---

Meine Aufgaben sind die eines "Senior Full-Stack" Admins, und sollten auch so in den Aufgaben erkennbar sein.
Berufserfahrung sind ebenfalls mit 19 Jahren vorhanden. Im Grunde mache ich alles außer Nutzer Support, sprich Server, Netzwerk, Projekmanagement, Automatisierung, Programmierung etc. (ca. 200 Server, 250 Mitarbeiter)

Als Bewertungsgrundlage wurde der "aktuell gültige Änderungsvertrag zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 mit der Entgeldordnung als Anlage A Teil II" genommen.
Ist das Richtig, woher weiß ich das die neue EGO 2021 mit berücksichtigt wurde?

JesuisSVA:
Dem Arbeitgeber steht keine Entscheidung über den Antrag zu, er entfaltet als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung seine Wirkung unmittelbar mit dem fristgerechten Eingang des Antrags beim Arbeitgeber.

Mirco76:
Ich muss zugegeben das ich diese Antwort nicht verstehe, der Antrag wurde angenommen und anschließend hat die  Personalverwaltung diesen Extern prüfen lassen. Das Ergebnis ist das Beschriebene.

JesuisSVA:
Dein fundamentales Missverständnis liegt darin, dass Du offenbar der Meinung bist, der Arbeitgeber habe hinsichtlich des Antrags eine Entscheidung zu treffen. Das hat er nicht. Der Antrag wirkt unmittelbar.

Mirco76:
Ganz ehrlich, ich verstehe nicht was du mir sagen möchtest.
Ich habe die Bewertung meiner Höhergruppierung bekommen und frage mich ob diese falsch ist.
Abgesehen davon das alle meine Tätigkeiten anscheinend "standardmäßige Tätigkeiten eines IT-Systembetreuers" sein sollen und nichts davon durch "besondere Leistungen" zu bewerten sind, frage ich mich ob auch die Bewertungsgrundlage falsch ist.
Bewertungsgrundlage wurde der "aktuell gültige Änderungsvertrag zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 mit der Entgeldordnung als Anlage A Teil II" genommen.

Ich versuche daher einmal meine Frage selbst zu beantworten. Wenn auf die Entgeldordnung als Anlage A Teil II - mit den Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik steht, gehe ich davon aus das es die aktuelle ist, denn die Eingruppierung IT wurde komplett geändert und es gibt keine unterabschnitte mehr.
Der Satz "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik" kam in der alten EGO ebanfalls nicht vor.



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