Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung IT abgelehnt
armdran:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.10.2022 07:40 ---
--- Zitat von: armdran am 13.10.2022 10:47 ---Was aber auch gerne übersehen wird und meiner Meinung nach das eigentliche Ziel der Neugestaltung war: Die Überprüfung kann auch ergeben, dass jemand zu hoch eingeruppiert ist. Seitens von zwei Hochschulen habe ich dann aber gehört, dass man seinen Antrag auf dem kleinen Dienstweg zurück ziehen kann, um nicht runtergruppiert zu werden.
--- End quote ---
Jaein, der Antrag zur Eingruppierung nach der neuen EGO, konnte nur gestellt werden, wenn man Höhergruppiert wird. Ergäbe sich durch die neue EGO eine Herabgruppierung, könnte man den Antrag nicht stellen und somit bleibt er wirkungslos, wenn man ihn abgebene hat.
Also kann man nicht heruntergruppiert werden, durch den Antrag.
--- End quote ---
So wurde das bei uns nicht gelebt. Es sollten einfach alle einen Antrag stellen und es wurde pauschal geprüft, ob es mehr geben kann.
JesuisSVA:
Tarifliche Regelungen mit zwingender Rechtsfolge sind nicht davon abhängig, wie sie „gelebt“ werden, sondern die zwingenden Rechtsfolgen zeitigen sich.
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