Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung IT abgelehnt

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neodeo2:
ich meine hier hat mal einer gepostet, der beim Personalrat sitzt, geht vor Gericht!

Der wünscht sich das, weil das zu wenige machen.

JesuisSVA:

--- Zitat von: Dnjl am 13.10.2022 08:39 ---Die Tarifvertragsparteien haben sich damals darauf geeinigt, dass ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt werden muss.

--- End quote ---

Nein, das haben die Tarifpartner nicht beschlossen. Sie haben beschlossen, dass dann, wenn sich nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe ergibt, die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert sind, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Das ist materiell etwas völlig anderes.

armdran:
Ich sehe es so wie Dnjl.

Zu meiner Geschichte:

Vor vielen vielen Jahren stand bei mir Wechsel von 10 nach 11 an. Da wurde seitens meines Vorgesetzten eine halbe A4-Seite geschrieben, mit der Kernaussage, dass ich sehr selbstständig arbeite, was als Begründung gereicht hat.

Bei der aktuellen IT-Umstrukturierierung ist das starre Konstrukt bezüglich der Ausbildung und Eingruppierung aufgeweicht worden. So kann z.B. auch ein Fachinformatiker in eine 11 oder 12 kommen, wenn er die entsprechenden Aufgaben hat. Massgeblich ist der Grad der eigenverantwortlichen Arbeit und wie hoch der Anteil an Projektarbeit ist, wo eigene Konzepte entwickelt und umgesetzt werden. Für die Arbeitgeber gibt es da Empfehlungen, wie so eine Einteilung der Gruppen aussehen kann.

Was aber auch gerne übersehen wird und meiner Meinung nach das eigentliche Ziel der Neugestaltung war: Die Überprüfung kann auch ergeben, dass jemand zu hoch eingeruppiert ist. Seitens von zwei Hochschulen habe ich dann aber gehört, dass man seinen Antrag auf dem kleinen Dienstweg zurück ziehen kann, um nicht runtergruppiert zu werden.

Zu deiner TD:
Ich habe schon TDs gesehen, wo sehr viel weniger drin stand und die trotzdem eine 11 geworden sind.
In deinem Falle würde ich aber die 11 weiter verfolgen. Kannst du dir nicht TDs von Kollegen zeigen lassen, die eine 11 haben?

WasDennNun:

--- Zitat von: armdran am 13.10.2022 10:47 ---Was aber auch gerne übersehen wird und meiner Meinung nach das eigentliche Ziel der Neugestaltung war: Die Überprüfung kann auch ergeben, dass jemand zu hoch eingeruppiert ist. Seitens von zwei Hochschulen habe ich dann aber gehört, dass man seinen Antrag auf dem kleinen Dienstweg zurück ziehen kann, um nicht runtergruppiert zu werden.

--- End quote ---
Jaein, der Antrag zur Eingruppierung nach der neuen EGO, konnte nur gestellt werden, wenn man Höhergruppiert wird. Ergäbe sich durch die neue EGO eine Herabgruppierung, könnte man den Antrag nicht stellen und somit bleibt er wirkungslos, wenn man ihn abgebene hat.
Also kann man nicht heruntergruppiert werden, durch den Antrag.

WasDennNun:

--- Zitat von: Mirco76 am 12.10.2022 22:59 ---@JesuisSVA Wenn die Bewertung der Höhergruppierung ergibt das eine Heraushebung in die Entgeldgruppe 11 aufwärts nicht ersichtlich ist, dann bleibe ich in der 10. Der Antrag allein sichert mir doch keine Höhergruppierung zu...

@Isie
Hier ist ja denke ich das Problem, es werden vom Bewerter keine "besonderen Leistungen" in den Tätigkeiten gesehen. Ich meine alleine die konzeptionelle Projektarbeit und Planung etc. gilt doch schon als "besondere Leistung" die besondere Praktische Erfahrung vorraussetzt. Weisungsbefugnis gegenüber externen Firmen habe ich ebenfalls, weiß aber nicht ob das eine Rolle spielt.
Ich hänge unten einfach einmal meine Tätigkeiten, die einen Zeitanteil von 70% haben, an und meiner Meinung eine 11 rechtfertigen.

    • Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der IT im [Unternehmen]
    • Planung, Installation, Betrieb, Wartung und Dokumentation von IT-Systemen in Hardware und Software in den Bereichen Infrastruktur (Netzwerke, Rechenleistung, Storage, zentrale Dienste), Office- und Clientsysteme und Medientechnik
    • Überführung in bzw. Auswirkung im Produktionsbetrieb
    • Backup, Monitoring und Störungsbehebung aller betriebenen Dienste und Systeme
    • Anforderungs- und Projektmanagement zur Einführung neuer IT-Dienste, Einbindung aller zu beteiligenden Stakeholder (betrieblicher Datenschutz, Betriebsrat, Softwareentwicklung, Beschaffung, Finanzen etc.), Einbindung und Steuerung externer Dienstleister
    • Sicherstellung der Einhaltung und Umsetzung aktueller IT-Sicherheitsstandards sowie datenschutzrechtlicher Erfordernisse
    • Sicherstellung der Hochverfügbarkeit komplexer IT-Systeme im Infrastrukturbereich (Basis des gesamten Systembetriebs)
    • Konzeption der technischen Umsetzung in den Bereichen Netzwerkdesign, Firewall-Konzept, Namenräume und -konventionen, Struktur des Berechtigungsmanagements und der Infrastruktur-Patchdays
    • Konzeption und Weiterentwicklung des Filtersatzes der WebApplication Firewall, fortgesetzte Anpassung an sich ändernde Hintergrundapplikationen
    • Anforderungsdefinition für im Hause zu entwickelnder Software zur Steuerung von Geschäftsprozessen
    • Konzeption und Weiterentwicklung spezieller Sonderlösungen zur Automation komplexer IT-Systeme (Programmierung, Automation/ Konfigurations-Management)
    • Nutzer- und Rechteverwaltung: Prüfung und Umsetzung aller Neuanlagen und Änderungen von Nutzern und Berechtigungen, Klärung von Konfliktfällen, Optimierung der bestehenden Rechtestrukturen durch Anpassung an neue Erfordernisse

--- End quote ---
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Vielleicht hilft dir das weiter.

Dort wo du Arbeitsvorgänge hast, die fachliche Weisungsbefugnis beinhalten, ist die EG11 klar vorhanden.
(s. 3.9.2)

Dort wo du evtl. auch strategische arbeiten machst ist EG13 denkbar.

Ohne die Arbeitsvorgänge zu kennen, würde ich daraus locker eine EG11 an AVs sehen oder zaubern.

Unterm Strich würde ich an deiner Stelle deinem AG klar machen das du nur noch für die EG11 oder 12 gewillt bist deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und er solle dafür sorgen, dass du entsprechendes Entgelt bekommst.
Wie er das macht ob ÜT, AT oder durch Übertragung entsprechender Tätigkeiten kann dir egal sein.

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