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Antrag auf Nichtveröffentlichung im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis

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joel:
Hallo,

ich stehe im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis unserer Behörde. Diesbzgl. gab es von mir keine explizite Einwiliigung, derer es wohl auch nicht bedarf, weil ich Aufgaben mit Außenwirkung wahrnehme.

Nun werde ich aber gestalkt und ich habe eine Auskunftssperre beim Meldeamt erhalten.

Hab ich nun das Recht darauf, dass mein Name im Internet gelöscht wird?

Falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und wie formuliere ich das am besten?

Dankeschön.

LG

Britta2:
Das geht vermutlicht nicht - hier greift der Gleichheitsgrundsatz:  alle oder keiner.
Du kannst aber beantragen, dass man Deine Durchwahl nicht veröffentlicht bzw lass doch eingehende Anrufe auf den AB oder die Rezeption umleiten. Oder such Dir einen Arbeitsplatz in einem Unternehmen, wo die Mitarbeiterlisten eben nicht öffentlich sind.
Man kann Anruflisten automatisch abweisen lassen oder Filter auf eingehende Emails setzen ...
Und wenn der Stalker namentlich bekannt ist, dann gibts auch die Möglichkeit, per EV am Amtsgericht die Unterlassung durchzusetzen bei Strafandrohung.

Opa:
In diesem Fall muss die Dienststelle eine Interessenabwägung vornehmen.

Grundlage für die Veröffentlichung ist §26 BDSG. Dem gegenüber steht dein allgemeines Persönlichkeitsrecht und dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In der von dir geschilderten Konstellation einer Aufgabenwahrnehmung mit Außenwirkung treten die vorgenannten Rechte regelmäßig dann zurück, wenn die Veröffentlichung für die Aufgabenerledigung erforderlich ist. Soweit die Rechtsprechung im allgemeinen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn wie in deinem Fall weitere schutzwürdige Interessen hinzukommen. Die Abwehr einer Straftat, hier: Stalking, verschiebt die Lage der berechtigten Interessen deutlich in deine Richtung. Es ist daher eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Wie diese ausfällt, hängt vom Umfang der veröffentlichtem Daten, dem Zusammenhang zur Straftat (ist dem Stalker dein Arbeitgeber bereits bekannt?) und den alternativen Möglichkeiten zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung ab. Beispielsweise könnte der Arbeitgeber nur die Funktion („Ansprechpartner für xy-Anträge“) veröffentlichen.

Schmitti:

--- Zitat von: joel am 12.10.2022 12:54 ---ich stehe im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis unserer Behörde.
--- End quote ---
Welche Daten außer dem (Nach)namen stehen da?

joel:

--- Zitat von: Schmitti am 12.10.2022 22:40 ---
--- Zitat von: joel am 12.10.2022 12:54 ---ich stehe im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis unserer Behörde.
--- End quote ---
Welche Daten außer dem (Nach)namen stehen da?

--- End quote ---

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