Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Antrag auf Nichtveröffentlichung im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis
Zinc:
--- Zitat von: joel am 12.10.2022 12:54 ---Hallo,
ich stehe im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis unserer Behörde. Diesbzgl. gab es von mir keine explizite Einwiliigung, derer es wohl auch nicht bedarf, weil ich Aufgaben mit Außenwirkung wahrnehme.
Nun werde ich aber gestalkt und ich habe eine Auskunftssperre beim Meldeamt erhalten.
Hab ich nun das Recht darauf, dass mein Name im Internet gelöscht wird?
Falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und wie formuliere ich das am besten?
Dankeschön.
LG
--- End quote ---
Darf man fragen, wie du die Auskunftssperre beim Meldeamt erwirken konntest? Hatten hier mal einen ähnlichen Fall und da waren die Hürden für so eine Sperre sehr hoch. Es ging glaube ich um die unmitelbare Gefährdung der eigenen Person, die ja aber irgendwie bewiesen werden muss. Oder wie war das bei dir?
was_guckst_du:
...als ich früher bei der Ausländerbehörde war, hatte mein Dienstherr eine Auskunftssperre beim EMA und beim Straßenverkehrsamt erwirkt...
...die Auskunftssperre beim Straßenverkehrsamt hatte den "Vorteil", dass kontrollierende Polizisten sofort wussten, dass sie es mit einem "Kollegen" zu tun hatten... 8)
Britta2:
WER pflegt denn die veröffentlichten Daten? Die Verantwortung liegt bei uns bei jedem selbst.
Meine Durchwahl und die Email sind da auc nicht veröffentlicht, aber die Zugehörigkeit zur Arbeitsgruppe schon.
Ich frage trotzdem nochmal --- stalkt Dich eine einzige Person oder sind es hunderte?
Wenn der Name bekannt ist ---- gerichtliche Unterlassungsverfügung erwirken. Das muss man schon selbst machen.
Alles andere wäre reinste Spekulation "könnte eventuell irgendwann vermutlich mal jemand auf die Idee kommen".
Was ist, wenn der Stalker Dich vor der Wohnung erwartet? Name von Briefkasten und Klingelschild entfernen oder wo über wen beschweren?
Zinc:
--- Zitat von: Britta2 am 13.10.2022 11:56 ---WER pflegt denn die veröffentlichten Daten? Die Verantwortung liegt bei uns bei jedem selbst.
Meine Durchwahl und die Email sind da auc nicht veröffentlicht, aber die Zugehörigkeit zur Arbeitsgruppe schon.
Ich frage trotzdem nochmal --- stalkt Dich eine einzige Person oder sind es hunderte?
Wenn der Name bekannt ist ---- gerichtliche Unterlassungsverfügung erwirken. Das muss man schon selbst machen.
Alles andere wäre reinste Spekulation "könnte eventuell irgendwann vermutlich mal jemand auf die Idee kommen".
Was ist, wenn der Stalker Dich vor der Wohnung erwartet? Name von Briefkasten und Klingelschild entfernen oder wo über wen beschweren?
--- End quote ---
Sehe ich genauso! Stalking kann so schnell ausarten und hinterher hört man immer, hätte ich mal früher reagiert. Wenn dir die Person wirklich bekannt ist, dann einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Familiengericht beantragen. Es werden auch Kontaktaufnahmen per Telefon, Internet, SMS, Brief, über Dritte usw. untersagt. Ist ein Eilverfahren und dauert in der Regel nur wenige Tage.
Brownyy:
Wie dürfen wir uns denn ein Stalking vorstellen?
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