Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
KingKong90:
Hey Leute,
Ich bin mittlerweile in Teilzeit mit 30h/ Woche beschäftigt.
Trotz der theoretisch fehlenden 9,5h in der Woche zu meinen direkten Kollegen, liegt meine Arbeitsleistung trotzdem noch über deren Niveau. ( Bei manchen Kollegen sogar weit darüber)
Ich spiele mit dem Gedanken bei meinem Chef zu versuchen mehr Gehalt zu bekommen.
Möglichkeit a Stufenvorweggewährung § 16 (5)
Möglichkeit b Stufenlaufzeitverkürzung § 17 (2) (Ich habe noch 2,5 Jahre Restlaufzeit zu Stufe 5)
Was würdet ihr empfehlen?
Danke euch!
JesuisSVA:
Wendet der Arbeitgeber überhaupt beide Instrumente an?
KingKong90:
Das weiß ich nicht.
Bei Neueinstellungen auf jeden Fall…. Bei bestehenden Verträgen bekommt man das ja nicht mit.
JesuisSVA:
Da eine Stufenlaufzeitverkürzung eine weit überdurchschnittliche Leistung voraussetzt, kann diese nicht im Rahmen von Neueinstellungen stattfinden.
KingKong90:
Ok dann wendet er wohl § 16 (2) an
Die Frage ist ja eher was erfahrungsmäßig besser durch die Mühlen der Ämter geht bzw. Bei welcher Version die Chancen höher sind es zu bekommen.
Mein Chef würde sicherlich beidem zustimmen… aber er hat ja da auch nicht das letzte Wort.
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