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EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
BlackVoodoo:
Die auszuübenden Tätigkeiten sind zT in der EG8 sowie EG6 gelistet, aber man verharrt mit obiger Begründung und sorgt nun dafür, dass mir diese Tätigkeiten genommen werden sollen.
Hierzu aber nochmal die Frage, ob dann Teil 1 der Entgeltordnung auf mich zutrifft?
Danke
WasDennNun:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.10.2022 21:21 ---Du kannst deinen unbefristeten Vertrag abwarten, dir mitteilen lassen welche auszuübenden Tätigen dir übertragen werden und dann entsprechend dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Zur Not musste halt dir eine fundierte eigenen Meinung bzgl. deiner Eingruppierung bilden und sofern ausgezahltes Entgelt und deine Eingruppierung nicht passen es dann beim Gericht einklagen.
--- End quote ---
In Ergänzung
Also kannst du eine entsprechende Beschreibung deiner auszuübenden Tätigkeiten seitens des AG einholen.
Stellenbewertungen sind ja irrelevant, wie auch die Zahl die im AV steht.
Solltest du abweichende Tätigkeiten aufgetragen bekommen vom Cheffe, gleich per email an AG zwecks Bestätigung das es Teil deine auszuübenden Tätigkeiten ist, mit Verweis auf dem Gespräch vom Montag.
--- Zitat von: BlackVoodoo am 03.11.2022 05:08 ---Die auszuübenden Tätigkeiten sind zT in der EG8 sowie EG6 gelistet, aber man verharrt mit obiger Begründung und sorgt nun dafür, dass mir diese Tätigkeiten genommen werden sollen.
Hierzu aber nochmal die Frage, ob dann Teil 1 der Entgeltordnung auf mich zutrifft?
Danke
--- End quote ---
Die einzelnen Tätigkeiten sind dort eingeordnet in der EGO wo sie eingeordnet sind.
Das kann auch ein mix sein.
Wenn es für die Tätigkeiten nichts im Teil 2,3 existiert was passt, dann gilt Teil1
Wo sie eingeordnet sind kann man dir ohne entsprechende Infos nicht sagen.
BlackVoodoo:
Vielen Dank für die Antworten, ein weiteres kurzes Update.
Man verharrt weiterhin auf EG4 aus Richtung Chefetage. Zur oben stehenden Aussage, es kommt darauf an, welche Tätigkeit mir der Chef zugeteilt hat stellt sich die Frage, was hier als 'Chef' zählt.
Ich arbeite in der Steuerverwaltung, mein direkter Vorgesetzter hat mir die Arbeiten zugeteilt da er der Meinung war, dass ich diese fachlich wie EDV technisch bewältigen kann, was auch in der Praxis der Fall ist. Eine direkte Anweisung von ganz oben gab es nicht.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich weiter vorgehe.
WasDennNun:
--- Zitat von: BlackVoodoo am 11.11.2022 19:57 ---Vielen Dank für die Antworten, ein weiteres kurzes Update.
Man verharrt weiterhin auf EG4 aus Richtung Chefetage. Zur oben stehenden Aussage, es kommt darauf an, welche Tätigkeit mir der Chef zugeteilt hat stellt sich die Frage, was hier als 'Chef' zählt.
Ich arbeite in der Steuerverwaltung, mein direkter Vorgesetzter hat mir die Arbeiten zugeteilt da er der Meinung war, dass ich diese fachlich wie EDV technisch bewältigen kann, was auch in der Praxis der Fall ist. Eine direkte Anweisung von ganz oben gab es nicht.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich weiter vorgehe.
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Personalabteilung darüber informieren, dass der Vorsetzte dies und jenes dir aufträgt.
(oftmals wissen sie das nicht und der Vorgesetzte handelt übergriffig, weil er dir es nicht übertragen darf)
Von denen einfordern, dass sie bestätigen sollen, dass dies nun deine auszuübenden Tätigkeiten sind und du es ausüben sollst, oder ob du es nicht ausüben darfst, da ggfl. EG relevant und du es dann halt nicht ausüben darfst!
PR ebenfalls darüber informieren, in 1 von 1000 Fällen hat der PR auch tarifrechtliche Kompetenzen und man kann im gemeinsamen Gespräch die Situation klären, oder die kennen nen anderen PR der fit ist.
Wenn die Anweisung vom Vorstehe/Vertreter kommt, die dürfen glaube ich auch AVs unterschreiben. Referatsleiter eher nicht.
BlackVoodoo:
Danke, aber eine reine Personalabteilung gibt es bei uns nicht. Der Geschäftsstellenleiter, welcher für Personalgeschichten der Ansprechpartner ist, vertritt die Meinung des Vorstehers und da weiters kein Finger krumm gemacht.
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