Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
WasDennNun:
Du kannst deinen unbefristeten Vertrag abwarten, dir mitteilen lassen welche auszuübenden Tätigen dir übertragen werden und dann entsprechend dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Zur Not musste halt dir eine fundierte eigenen Meinung bzgl. deiner Eingruppierung bilden und sofern ausgezahltes Entgelt und deine Eingruppierung nicht passen es dann beim Gericht einklagen.
FrankFurter:
Hallo,
nur mal noch eine allgemeine Information. Bei uns wollten auch zwei AN eine höhere EG. Der Abteilungsleiter hat es denen quasi versprochen und nach Prüfung, auch extern, kam keine Höhergruppierung zu Stande. Also fachliche Vorgesetzte haben selten bis gar keine Ahnung vom Tarifrecht und der Eingruppierung. Es ist auch ziemlich schwer, im Nachhinein eine Höhergruppierung zu bekommen, bloß weil man ein paar mehr Aufgaben hat (die vielleicht ein anderer höhergestufter Kollege bisher mitgemacht hat).
Arbeite da lieber mit einer Höherstufung, da gibt der Tarifvertrag mehr Möglichkeiten ( Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.)und bedenke eine Höhergruppierung in die 5/3 ist vom Betrag nichts anderes als die 4/4.
CU Frankfurter
BlackVoodoo:
Vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen. Dazu ein kurzes Update.
Nach mehreren Gesprächen mit Fachvorgesetztem und Geschäftsstellenleitung habe ich meine Tätigkeiten aufgezeigt und auf die Entgeltordnung verwiesen.
Man ist nun bereit (welch Überraschung) mir mit dem neuen, unbefristeten Vertrag die EG6 zu zahlen, aber nur die Stufe 1.
Das ist doch nicht zulässig, oder? Gilt hier nicht eine Art Besitzstandswahrung?
Danke.
clarion:
Zulässig ist das schon. Es ist halt die Frage, ob Du das Angebot annehmen willst, oder ob Du noch förderliche Zeiten heraushandelst, die in eine höhere Stufe führen.
JesuisSVA:
Da ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, kann der Arbeitgeber es als Einstellung im Anschluss ausgestalten. Dann muss er sich aber auch so verhalten: vollständige Abrechnung, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Abmeldung Sozialversicherung… Tut er das nicht, ist es auch nicht die Beendigung des einen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Anschluss, also auch keine Eiinstellung, sondern eine Höhergruppierung.
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