Die Tätigkeiten wurden mir nicht vom Vorsteher sondern vom direkten Fachvorgesetztem übertragen, da mich dieser tagtäglich sieht und dementsprechend auch erkannt hat, dass ich höherwertige Tätigkeiten fachlich wie EDV-technisch ausüben kann.
Vorsteher wie GSLeiter vertreten die Meinung, daß er dies nicht durfte und eine Tätigkeitsverteilung durch ihn nicht zu einer Höhergruppierung meinerseits führen darf, da die Stelle nur bis max EG4 bewertet sei...
Ok, verstanden.
Wo ist dann dein Problem?
Da du abmahnwürdig dir nicht übertragende Tätigkeiten ausgeübt hast, die abmahnwürdig dir dein Fachvorgesetztem angeordnet hat (und damit seine Kompetenzen überschritten hat) lässt du zukünftig es bleiben diese Dinge auszuüben, solange bis jemand der seitens des AGs dazu befugt ist sie dir überträgt.
Was bei mir für Verwirrung gesorgt hat ist das hier:
Die auszuübenden Tätigkeiten sind zT in der EG8 sowie EG6 gelistet, aber man verharrt mit obiger Begründung und sorgt nun dafür, dass mir diese Tätigkeiten genommen werden sollen.
Das war die offensichtlich nicht bewusst, dass es eben nicht deine auszuübenden Tätigkeiten sind, sondern nur Tätigkeiten die dein Vorgesetzter dir angewiesen hat, obwohl sie nicht mit deinem Vertrag und seinem Weisungsrecht gedeckt waren.
Damit das zukünftig nicht passiert solltest du, bei Anweisungen die den Anschein haben andersartig/höherwertig als deine aktuell auszuübenden Tätigkeiten zu sein, bei deinem Vorsteher oder wer auch immer befugter Vertreter des AGs ist (GSLeiter ehe nicht, aber naja) eine entsprechenden Bestätigung einholen.
Lächerlich und nervig, aber wenn die ihre Orga nicht im Griff haben...