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Stellenbeschreibung - Stellenbewertung

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Lo sa:
Na warten wir ab, wie er sich konkretisiert...
Aber bitte keine Sorge um mich, habe mich nicht abgearbeitet.. ;)

Ole:
Guten Morgen,

es gibt eine Stellenbewertung für Mitarbeiter. Ich wollte wirklich nur wissen, ob ich diese Bewertung dem Mitarbeiter aushändigen muss?

Organisator:

--- Zitat von: Ole am 19.10.2022 07:08 ---Guten Morgen,

es gibt eine Stellenbewertung für Mitarbeiter. Ich wollte wirklich nur wissen, ob ich diese Bewertung dem Mitarbeiter aushändigen muss?

--- End quote ---

Nein, musst du nicht.

Kryne:

--- Zitat von: Lo sa am 18.10.2022 11:12 ---Auf sowas stoßen Landesrechnungshöfe ja ständig und bemängeln ein solches Vorgehen:
Zitat LRH Sachsen-Anhalt:
"Die zur Feststellung der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe erforderlichen Unterlagen (Stellenbeschreibungen und -bewertungen) sowie die Entscheidungen zur Stufenzuordnung sind entsprechend zu dokumentieren
und zu den Akten zu nehmen. Nur dadurch kann der Nachweis geführt werden, dass der jeweilige
Beschäftigte einen tarifrechtlichen Anspruch auf Zahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe/
Stufe hatte, der Arbeitgeber also zur Zahlung eines Tarifentgelts in einer bestimmten
Höhe verpflichtet war. Die entsprechenden Unterlagen zur Dokumentation der Zuordnung
eines Beschäftigten zu bestimmten Entgeltgruppen und Stufen waren damit zahlungsbegründende
Unterlagen."

Der Arbeitgeber also, der ja haushaltsrechtliche Vorgaben hat, wäre gut beraten genau solche Bewertungen auch vorhalten zu können, um die Zahlung zu begründen.
Meiner Erfahrung nach wird dies aber gerade dann nicht getan, wenn man TB Aufgaben überträgt, die tariflich mehr wert sind, als das, was der Arbeitgeber eben nur zahlen will/darf... :-\
Und so bildet sich der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung danach, was sein Stellenplan hergibt und nicht nach den tarifvertraglichen Regelungen. Und wenn die Arbeitnehmer sich das ihnen zustehende Entgelt nicht einfordern/einklagen, läufts doch für den Arbeitgeber. Die Aufgaben werden ja so günstig wie möglich erledigt. Der Arbeitnehmer denkt, er "wird" eingruppiert und das wird schon alles richtig sein. Aber eigentlich "ist" der Arbeitnehmer automatisch eingruppiert und weiß eben nur oft nicht, dass ihm eine höhere Entgeltgruppe zusteht. Gut für den Arbeitgeber.

--- End quote ---

Bei uns kam vor ner Weile ein neuer Personalchef, der mal richtig aufräumt in dem Sauhaufen hier.

Der war schockiert, dass es für kaum eine Stelle überhaupt sowas wie eine Stellenbeschreibung gibt und eigentlich alle Tätigkeiten die einer auszuüben hat quasi "historisch" gewachsen sind und das wohl fast jeder so Pi mal Daumen irgendeine EG bekommen hat. Und so läuft das schon ewig einfach weiter nach dem Motto "war schon immer so".

Der ist seit nem Jahr dran alle Stellen durchzugehen, ordentliche Stellenbeschreibungen zu erstellen. Bisher war knapp die Hälfte der Leute die er abgearbeitet hat zu niedrig eingruppiert.

Zuletzt kam raus das meine Kollegin im Büro nebenan seit ~15 Jahren eine EG8 Stelle hat, es aber eigentlich EG10 Tätigkeiten sind. Da das Studium fehlt bekommt sie jetzt glaube ich die EG9c.

Bin gespannt wann man versucht ihn abzusägen. Vermutlich wenn die hohen politischen Herren dann zur Haushaltsberatung sehen was auf einmal bei den Personalkosten passiert :D


Lo sa:
Ja überall das Gleiche... ::)
Das gezahlte Entgelt wird doch tatsächlich nur ausgewürftelt und arbeitgeberseitig hofft man, dass niemand etwas hinterfragt oder gar klagt. Wenn die zu erledigenden Aufgaben aber eben entsprechende tarifliche Wertigkeiten haben, ist ein Finanzminister dafür zuständig, diese Stellen zu schaffen oder die Aufgaben bleiben eben liegen.

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