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Einweisung neuer Kollegen

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Schmitti:
Wäre ja relativ leicht auszutesten. Denn letztlich kann eine richtig eingruppierte (und auch nur entsprechende Aufgaben wahrnehmende) EG5-Kraft neue Mitarbeiter doch auch nur soweit einarbeiten, dass diese den Aufgabenbereich der EG5 abdecken können. Also:

--- Zitat von: heidi80 am 18.10.2022 11:27 ---Leider kann ich nun nicht mehr auf dumm machen und sagen: "ich weiß nicht wie das geht" :-(
--- End quote ---
Bezogen auf evtl. Kenntnisse/Aufgaben, die über die eigene Eingruppierung hinausgehen, würde ich genau das so sagen.

Bastel:
Die Frage ist auch, was unter Einarbeiten verstanden wird.

Software und Telefoneinstellungen wurden mir auch von 6er Leuten gezeigt. Genauso wie die grundsätzlichen Abläufe. Das wars dann aber auch.

Organisator:

--- Zitat von: Schmitti am 19.10.2022 08:20 ---Wäre ja relativ leicht auszutesten. Denn letztlich kann eine richtig eingruppierte (und auch nur entsprechende Aufgaben wahrnehmende) EG5-Kraft neue Mitarbeiter doch auch nur soweit einarbeiten, dass diese den Aufgabenbereich der EG5 abdecken können.

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Und eine insgesamt nach E5 eingruppierte Tätigkeit kann durchaus Bestandteile beinhalten, die für sich genommen nach E 11 eingruppiert sind.

Rumo1895:

--- Zitat von: Schmitti am 19.10.2022 08:20 ---Wäre ja relativ leicht auszutesten. Denn letztlich kann eine richtig eingruppierte (und auch nur entsprechende Aufgaben wahrnehmende) EG5-Kraft neue Mitarbeiter doch auch nur soweit einarbeiten, dass diese den Aufgabenbereich der EG5 abdecken können.

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Das ist aber eine sehr spezielle Denke - Voraussetzung für die EG5 ist eine dreijährige Berufsausbildung - z.B. Kauffrau für Bürokommunikation. Im gewählten Beispiel würde zu den erfassten Tätigkeiten meiner Kenntnis nach auch die Nutzung der üblichen Office-Produkte gehören. Wenn jetzt im Bereich mittels z.B. eines Excelkonstrukts irgendwelche Dinge zu erfassen sind (als Beispiel für die u.g. "Systeme") - warum sollte dass nicht einem A10 mit fachlich komplett anderem Hintergrund (z.B. Polizeioberkommisar) zu erklären zu sein. Höherwertige Tätigkeiten schließen ja nicht zwingend die Beherrschung niedriger eingestufter Tätigkeiten mit ein - sonst müsste der Oberstudiendirektor ja auch die Heizungsanlage steuern/warten können.

Flying:

--- Zitat von: Sjuda am 19.10.2022 06:56 ---So schwer ist das eigentliche Problem doch nicht zu erkennen, oder?

Es ist eher unwahrscheinlich, dass es sich dabei um den Einarbeitungsaufwand dreht oder die Tatsache, dass man davon bei hoher Fluktuation durchaus genervt sein kann.

Durch die Angabe der eigenen Entgeltgruppe und die der Einzuarbeitenden sowie der Behauptung, niemand sei so "fit" wie die Fragestellerin,wird deutlich, dass sich das Anliegen eigentlich um die Frage dreht, ob vor diesem Hintergrund hinsichtlich der eigenen Eingruppierung etwas rauszuholen ist.

--- End quote ---

Da ist aber sehr viel reininterpretiert worden.
Ist sicherlich möglich - so aber für mich nicht rauszulesen.

Ist ja auch die Frage, was die Einarbeitung ausmacht. Wenns um Strukturen, Telefon und PC geht, dann ist das das Eine - geht es um komplexere Dinge dann kommt man deiner Ansicht schon wieder näher.

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