Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Projektstelle EG4
JesuisSVA:
Wenn die Entgeltgruppe tatsächlich festgelegt wurde und keine beiderseitige Tarifbindung besteht, gibt es kein Problem.
Isie:
Ist die Anwendung des TVöD im Arbeitsvertrag vereinbart?
pommes:
--- Zitat von: Isie am 19.10.2022 14:44 ---Ist die Anwendung des TVöD im Arbeitsvertrag vereinbart?
--- End quote ---
Ja ist es.
Isie:
Dann richtet sich die Eingruppierung nach der auszuübenden Tätigkeit. Die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist nur deklaratorisch. Wenn die auszuübende Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe entspricht, bist du in diese Entgeltgruppe eingruppiert. Das Entgelt dieser EG bekommst du natürlich nur, wenn dein Arbeitgeber derselben Meinung ist.
JesuisSVA:
Auf explizite Nachfrage hat pommes doch geantwortet, die Entgeltgruppe sei nicht nur genannt, sondern vereinbart worden. Auch in einem Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel können abweichende Regelungen getroffen werden und werden häufig auch getroffen. Ein Großteil der TVÖD-Anwender schließt in den Arbeitsverträgen die ordentliche Unkündbarkeit aus und regelt, weil ihnen bspw. die VBL nicht offensteht, die bAV abweichend; genau dafür gibt es ja bspw. den VBLU.
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