Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Längere Abwesenheitsvertretung in andere EG

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Ulle:
Dass sollte mir weiterhelfen!

Vielen Dank  :)

Isie:

--- Zitat von: Isie am 20.10.2022 10:44 ---Hast du die Entgeltgruppe anhand der Arbeitsvorgänge ermittelt, die du künftig ausüben sollst, also teilweise deine bisherige und teilweise die neue Tätigkeit?

--- End quote ---

Es ist nicht ausschlaggebend, wie der bisherige Beschäftigte, den du vertreten sollst, eingruppiert war, sondern du musst dir alle Arbeitsvorgänge, die du künftig ausüben musst, bewerten.

MaryPoppins:

--- Zitat von: Isie am 20.10.2022 12:20 ---
--- Zitat von: Isie am 20.10.2022 10:44 ---Hast du die Entgeltgruppe anhand der Arbeitsvorgänge ermittelt, die du künftig ausüben sollst, also teilweise deine bisherige und teilweise die neue Tätigkeit?

--- End quote ---

Es ist nicht ausschlaggebend, wie der bisherige Beschäftigte, den du vertreten sollst, eingruppiert war, sondern du musst dir alle Arbeitsvorgänge, die du künftig ausüben musst, bewerten.

--- End quote ---

Wo steht das denn... Bitte Quellenangabe

JesuisSVA:
§ 14 Abs. 3 TV-L

MaryPoppins:

--- Zitat von: JesuisSVA am 25.10.2022 08:50 ---§ 14 Abs. 3 TV-L

--- End quote ---

Klar... wo steht das?????: "Es ist nicht ausschlaggebend, wie der bisherige Beschäftigte, den du vertreten sollst, eingruppiert war, sondern du musst dir alle Arbeitsvorgänge, die du künftig ausüben musst, bewerten."

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