Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorübergehende höherwertige Tätigkeit
PatAttack:
Wäre im Fall der Übertragung mit Unterbrechung dann eine Berücksichtigung der bereits geleisteten höherwertigen Tätigkeit in der Stufenlaufzeit möglich?
JesuisSVA:
Nein. Entweder oder.
PatAttack:
Alles klar, vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
PatAttack:
Ich habe noch eine Rückfrage, die mir erst jetzt in den Sinn kommt:
Die Übertragung der vorübergehend höherwertigen Tätigkeit wurde auf unbestimmte Zeit bzw. ohne Enddatum übertragen. Dies ist dem Wortlaut nach zu urteilen m. E. eigentlich widersprüchlich. Gibt es irgendeine Regelung oder vielleicht auch Rechtsprechung, wonach aus der vorübergehenden Übertragung der (unbefristeten) höherwertigen Tätigkeit ein Anspruch auf eine dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeit entsteht?
Danke für eure Rückmeldungen.
WasDennNun:
Das kann doch sicherlich ein ArbG schneller abschliessend klären.
Wen etwas nicht ohne Ende übertragen wird, dann ist es mEn nicht vorübergehend.
Ein Datum braucht es nicht, aber einen Beendigungsgrund.
Rückkehr aus Krankheit, Elternzeit. Ende des Projektes….
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