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Beurteilungen Soldaten auf Zeit
BüroLurchNRW:
Hallo, ich brauche Schwarmwissen =)
Es geht um Beurteilungen für Soldaten auf Zeit.
Ich selbst bin kein Soldat, sondern frage für einen Bekannten, daher gebe ich den Sachverhalt so gut es geht wieder und bitte evtl. Fehler bei Fachbegriffen o.ä. zu entschuldigen.
Soldat Paul ist auf Zeit bei der Bundeswehr und möchte gerne Berufssoldat werden. Er hat in den letzten Jahren immer gute Beurteilungen erhalten (B / B+), nun hat er eine Beurteilung mit einem E bekommen und kann somit kein Berufssoldat werden.
Darf der Vorgesetzte das überhaupt machen? Er muss ja eine verdammt gute Begründung hierfür haben um das zu rechtfertigen (die liegt noch nicht vor, es war wohl nur die Vorab Bekanntgabe bislang).
Was kann Paul machen und wie am Besten vorgehen? Er ist nicht der Einzige mit solch einem "Sprung" nach unten.
Danke vorab!
SteffenV:
Hallo,
1. Er kann in den letzten Jahren keine B/B+ Beurteilung bekommen haben, da es dieses System erst seit letztem Jahr gibt und er somit das erste Mal davon betroffen ist. Bisher gab es eine Wertung zwischen 1,0 (schlechteste) und 9,0 (beste).
2. Jeder Beurteilungszeitraum ist für sich zu betrachten. Es gibt kein Recht auf Fortschreibung der bisherigen Wertung.
3. Das Gesamturteil (hier E) vergibt der/die Stellung nehmende und nicht der/die beurteilende Vorgesetzte.
4. Bei der Auswahl zum Berufssoldaten zählt nicht nur die letzte BU. Diese ist zwar ein wichtiger Teil, aber eben nicht alles. Die Ableitung E -> damit kein BS mehr möglich, ist in der Absolutheit nicht richtig. Nicht unwesentlich ist auch, in welcher Verwendungsreihe er ist. Ich vermute mal, dass als IT-Spezialist die Chancen größer sind, als als Panzerfahrer (ohne Wertung)
5. Es bedarf keiner "verdammt guten" Begründung. Beurteilungen sind immer subjektiv, auch wenn man das versucht, so gut wie möglich zu vermeiden. Wenn er aber jetzt den Entwurf für ein E hat, dann muss der die Beurteilung selbst schon bekommen haben. Da wurde ihm auch die Beurteilung erörtert und anschließend eröffnet. Daran lässt sich jetzt nichts mehr ändern. (Es sei denn, die Eröffnung der BU ist weniger als 14 Tage her und er hat nicht auf die Möglichkeit zur Stellungnahme verzichtet.) Aus dieser Beurteilung fällt der/die Stellung nehmende Vorgesetzte das Gesamturteil, in diesem Fall E. Da die Beurteilung bereits eröffnet wurde, gibt es höchstens im Zuge der Erörterung und anschließenden Eröffnung der Stellungnahme, die Möglichkeit der Ableitung des Gesamturteils zu bemängeln.
HTH
Steffen
Asperatus:
Ein häufiger Grund für ein Absinken der Beurteilungsnote ist eine Beförderung, denn damit verschiebt sich auch die Leistungserwartung nach oben, sodass eine gleichbleibende Leistung theoretisch zwangsläufig zu einer schlechteren Beurteilung führt.
xap:
Viel wahrscheinlicher ist, dass man den Kollegen nicht als Berufssoldaten möchte. Dann wird die Note eben passend gemacht. Ist ja nun nicht so unüblich. Gibt es selbst im Tarifbereich bei der BA wenn es um das Thema Entfristung geht. Dort wird von diesem Instrument zuhauf Gebrauch gemacht, um nicht entfristen zu müssen. Dann lieber 100 neue Kollegen einstellen.
Fred1003:
Sprünge nach unten sind keine Problem, da sich die Beurteilung ja immer auf die aktuelle Vergleichsgruppe bezieht. Wer in einer Runde A ist kann inder nächsten auch ohne Problem bei E landen, rechtlich ist das in keinster Weise zu beanstanden, auch wenn es so extrem selten vor kommt.
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