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Beurteilungen Soldaten auf Zeit
xap:
Für ihn ist es ja ganz offensichtlich doch ein Problem, denn er kann so nicht Berufssoldat werden. Ob es da eine Handhabe gegen das Verhalten des Beurteilenden gibt, ist eine andere Frage. Glaub auch nicht, dass man hier mit einer Konkurrentenklage weit kommt.
SteffenV:
Woher weiß er denn, dass er kein BS werden kann?
Es hat noch keine Auswahlkonferenz zum BS mit dem neuen BU-System gegeben, zumindest nicht für die DG-Gruppe von Paul. Daher ist die Behauptung, dass er so kein BS werden könne, in dieser Absolutheit schlicht nicht richtig. Es ist lediglich eine Vermutung.
Hat sich Paul bereits früher zum BS beworben?
Komisch ist auch, dass Paul schon mehrere Beurteilungen bekommen haben soll, aber sich mit der Praxis der Eröffnung von Beurteilungen nicht auszukennen scheint. Insbesondere vor dem Hintergrund seines Wunsches BS zu werden, ist dies sehr nachlässig von Paul. Hat Paul denn an den Einzelbewertungen der Beurteilung etwas zu bemängeln? Hat er dies im Rahmen der Erörterung kundgetan? Falls ja, hat seine/sein Vorgesetzte/r im die Wertungen erläutert und die Schlussfassung mindestens einen Tag nach der Erörterung erstellt? Hat Paul von seinem Recht eine Stellungnahme zur Beurteilung abzugeben Gebrauch gemacht? Falls dies nicht geschehen ist, dann muss der/die Stellung nehmende Vorgesetzte davon ausgehen, dass Paul den Einschätzungen der Beurteilungen uneingeschränkt zustimmt. Sollte dann aus dieser Beurteilung in der Gesamtbetrachtung ein "E" logisch folgen, dann lässt sich da schlecht daran rütteln. Dies hätte früher geschehen müssen.
Konkurrentenklagen sind in der Gruppe der Soldaten/Soldatinnen bisher eher die Ausnahme, aber möglich, da der Zugang zum öffentlichen Amt auch für sie lediglich von Eignung, Leistung und Befähigung abhängen darf. Solch eine Klage ist jedoch nur sinnvoll im Sinne von erfolgversprechend, wenn Paul die Einschätzung haben sollte, dass jmd. mit schlechterer Eignung, Leistung und Befähigung der Vorzug gewährt wurde. Und in diese Einschätzung zählt nicht nur die Beurteilung, sondern auch Lehrgangszeugnisse, berufliche Qualifikationen, Studienabschlüsse, Sprachkenntnisse, körperliche Fitness, uvm.
BüroLurchNRW:
Danke für die Antworten.
Wie gesagt, ich kann ja nur das weitergeben, was mir so gesagt wird.
Also die Beurteilung ist nicht eröffnet worden, sondern nur vorm Urlaub allen aus der Truppe vor versammelter Mannschaft als "Vorabentwurf" in die Hand gedrückt worden. Mehr nicht.
Eine Erklärung / Erläutertung gab es deshalb auch noch nicht, sonst wäre Paul ja schon viel schlauer.
Sofern es die B Benotung noch nicht gab in den Vorjahren, war es eben die entsprechend gute Ziffer, die einem B gleichgesetzt ist. Zudem gab es jedes Jahr Leistungsprämien und der Chef will Paul eigentlich sehr wohl als BS. Daher versteht er ja auch die Welt nicht mehr. Und die Leistung ist nicht von B auf E gerutscht. Würde ja bedeuten, dass man massiv nachgelassen hat. Auch eine Beförderung gab es nicht.
Gegen Beurteilungen als solche vorzugehen ist sicher egal in welchem Bereich der Behörden schwer, da man diese nicht direkt anfechten kann. Nur eben die ermessenfehlerfreie Vorgehensweise.
Hat denn hier jmd Erfahrung mit so etwas? Ich habe Paul geraten sich an den PR zu wenden (wenn das auch beim Bund so heißt) und über einen Verband beraten zu lassen.
Leider ist es wohl aufgrund des Alters so, dass Paul durch diese Beurteilung nahezu keine Chance mehr hätte auf BS, auch wenn nicht nur die aktuelle Beurteilung zählt.
Auffällig sei wohl auch, dass nicht nur Paul, sondern 4 weitere Personen von "gut+" auf ein "mangelhaft" gefallen sind und wiederum andere genau umgekehrt beurteilt worden sind plötzlich.
SteffenV:
Also für mich ist immer noch nicht klar, ob es sich um den Entwurf der BU oder der Stellungnahme handelt.
Der Text lässt auf die BU schließen, allerdings gibt es "E" nur in der Stellungnahme. Sollte es sich um den Entwurf der BU handeln, dann hat Paul bei der Erörterung und anschließenden Eröffnung, die Gelegenheit sich das genau erläutern zu lassen, wie es zu den Einzelwertungen kam.
Die Beurteilungen von früher sind mit dem aktuellen System überhaupt nicht vergleichbar.
Früher gab es eine BU und der/die Stellung nehmende Vorgesetzte vergab eine Entwicklungsprognose.
Heute gibt es eine BU (ohne Prognose) und eine separat und unabhängig von der BU zu erstellende PEB (persönliche Entwicklungsbewertung).
Beide Dokumente werden von dem/der beurteilenden Vorgesetzten erstellt. Für beide gibt es eine Stellungnahme seitens des/der Stellung nehmenden Vorgesetzten.
Am besten liest Paul noch mal in der Vorschrift nach und falls dann immer noch Fragen offen sind, wendet er sich am Besten an seine/seinen Vorgesetzte/Vorgesetzten. Natürlich kann er sich auch an den PersRat wenden, nur wird der ihm wenig helfen können. Das direkte Gespräch zwischen den Beteiligten ist immer das am Erfolg versprechendste (meiner Erfahrung nach).
Hier im Forum können wir doch nur mutmaßen und dadurch das auch noch alles über einen Dritten erfolgt, wird es noch nebulöser.
Zelt:
Ein "E" ist nicht mangelhaft!
E= Die Anforderungen werden von der Soldatin bzw. dem Soldaten in vollem Umfang erfüllt. Sie
bzw. er erbringt stets anforderungsgerechte Leistungen – eine gänzlich zufriedenstellende
Aufgabenerledigung.
Interessant wären auch die Rahmenbedingungen:
Nach Versetzung auf höherwertige Dienstposten, Beförderung oder aus sonstigen Gründen,
die zu einer Zugehörigkeit zu einer neuen Vergleichsgruppe führen, müssen sich die Beurteilten in der
neuen Vergleichsgruppe bewähren und sich regelmäßig mit auf entsprechenden Dienstposten
erfahreneren Soldatinnen oder Soldaten vergleichen lassen. Ein Anspruch auf Fortschreibung der
Wertungen aus früheren Beurteilungen vor dem Hintergrund eines unveränderten Eignungs-,
Befähigungs- und Leistungsbildes besteht nicht.
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