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TV-L §16
öffdiöffdi:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
im TV-L §16 Abs. 5 findet sich folgender Textabschnitt
--- Zitat ---(5) Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
--- End quote ---
Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen gemacht? Wären Inflation und gestiegene Energiekosten ein schlagkräftiges Argument, welches man in die Waagschale werfen kann?
Mich würden eure Gedanken dazu mal interessieren. :-)
WasDennNun:
Natürlich kannst du es in die Waagschale werfen.
Ob der AG es nutzt um Menschen das Inflationsleid zu verringern wird der AG sich aber überlegen.
Dort wo der PR in der Mitbestimmung ist, werden diese sagen: Entweder alle oder keiner.
Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass eine AG wegen der aktuellen Situation dieses Instrument nutzen wird.
Wenn jemand versetzt wird etc. dann durchaus.
Organisator:
Ich würde mal recherchieren, was die Tarifparteien mit dem Passus gemeint haben. Vielleicht meinen sich auch einen Ausgleich im Verhältnis zu anderen Standorten. z.B. Standort München = 2 Stufen mehr, Standort Hintertupfing - keine Stufe mehr.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 21.10.2022 14:33 ---Ich würde mal recherchieren, was die Tarifparteien mit dem Passus gemeint haben. Vielleicht meinen sich auch einen Ausgleich im Verhältnis zu anderen Standorten. z.B. Standort München = 2 Stufen mehr, Standort Hintertupfing - keine Stufe mehr.
--- End quote ---
So habe ich es bisher in meinem öD Leben erlebt.
Wenn man jemanden wo weglockt, dann will er mehr Geld unterm Strich haben.
Und in Städten ist das leben meist teurer als auf dem Lande, also muss man was druff packen.
Zinc:
--- Zitat von: öffdiöffdi am 21.10.2022 14:00 ---Hallo Kolleginnen und Kollegen,
im TV-L §16 Abs. 5 findet sich folgender Textabschnitt
--- Zitat ---(5) Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
--- End quote ---
Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen gemacht? Wären Inflation und gestiegene Energiekosten ein schlagkräftiges Argument, welches man in die Waagschale werfen kann?
Mich würden eure Gedanken dazu mal interessieren. :-)
--- End quote ---
Wäre wirklich schön, aber dann müssten das nach dieser Begründung alle Mitarbeiter erhalten. Die Inflation betrifft nunmal jeden. Deshalb vermute ich ganz stark, dass das abgelehnt wird.
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