Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L §16
JesuisSVA:
Die tarifliche Grenze der Stufenvorweggewährung habe ich ausgeführt. Eine höhere Stufe wird durch eine Stufenvorweggewährung nicht erreicht. Derlei ist tariflich außerhalb regulärer Stufenaufstiege nach erfüllter (ggfs. auch verkürzter) Stufenlaufzeit im bestehenden Arbeitsverhältnis auch nicht möglich.
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