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Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung

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hope:
Hallo Zusammen,

ich würde euch um eine kurze Info bitten.

Ich überlege gerade, ob ich meine wöchentlich Arbeitszeit reduzieren soll, bzw. auf eine 4-Tage-Woche.
Von 40,1 auf 35,1 oder 36,1... je nachdem.

Meine Frage dazu, kann ich eine Reduzierung verlangen?
Und wenn ja, kann ich die 35,1 oder 36,1 auf 4 Tage verteilen?
Sind z. B. 9 Stunden Arbeitszeit täglich erlaubt?

Vielen lieben Dank!

Liebe Grüße,
hope

hope:



Kann mir denn niemand weiterhelfen?  :-[

ike:
Beantragen und gut ist.

Tagelöhner:
Ja Du kannst diese Verlangen. § 11 TV-L Abs. 1 und 2 sind dafür maßgeblich.

Falls sich der Arbeitgeber querstellt musst Du aber deinen Anspruch über das Teilzeit- und Befristungsgesetz durchsetzen. Hier besteht unter den dortigen Festlegungen Anspruch auf dauerhafte Reduzierung und zeitlich befristete Reduzierung der Arbeitszeit (sog. Brückenteilzeit). Meines Wissens hat sich in der Rechtssprechung aber eine Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens 10% durchgesetzt, um den Wechsel auf eine 4-Tage-Woche verlangen zu können, da ansonsten von einer rechtsmissbräuchlichen Verwendung des Anspruchs zur Erzwingung der 4-Tage-Woche ausgegangen werden kann. Dabei erhöht sich dann die tägliche Regelarbeitszeit entsprechend.

9 Stunden täglich sind erlaubt und stellen auch keinen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz dar.

hope:



Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
Mir wurde inzwischen mitgeteilt, dass ich bei einem Wechsel auf eine 4-Tage-Woche auf 32 Stunden reduzieren müsste.

 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

 :-[ :-[ :-[

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