Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
JesuisSVA:
Das ist Unsinn, denn das ArbZG begrenzt die Arbeitszeit an einem Tag auf maximal 10 Stunden, wenn die werktägliche durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreitet. Es sind regelmäßig 6 Werktage pro Woche, das macht 48 Stunden pro Woche. Man muss nicht mal auf einen der gesetzlichen Ausgleichszeiträume abstellen, der Ausgleich wird ja bereits innerhalb der jeweiligen Arbeitswoche hergestellt.
hope:
Okay...
Die Auskunft habe ich von jemandem bekommen, der in leitender Position die Personalbelange von Angestellten bearbeitet. Und das schon seit immer quasi... :-X :-\
WasDennNun:
--- Zitat von: hope am 25.10.2022 10:09 ---
Okay...
Die Auskunft habe ich von jemandem bekommen, der in leitender Position die Personalbelange von Angestellten bearbeitet. Und das schon seit immer quasi... :-X :-\
--- End quote ---
Das zeigt einmal mehr, was für unfähige Menschen in diesem Bereich im öD angestellt sind.
Um so schöner ist doch dann die Frage, welche Mathematik in seinem kleinem Universum gilt:
36h pro Woche geteilt durch 6 Werktage macht mehr als 8h pro Werktag?
Wäre nett wenn du seine Looser Antwort hier rein postest.
Und kannst Ihn gleich fragen, ob jetzt alle eine Abmahnung bekommen, wenn sie in der Gleitzeit die 8 h überschreiten? :-X
Tagelöhner:
--- Zitat von: hope am 25.10.2022 09:28 ---Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Mir wurde inzwischen mitgeteilt, dass ich bei einem Wechsel auf eine 4-Tage-Woche auf 32 Stunden reduzieren müsste.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
:-[ :-[ :-[
--- End quote ---
Lass Dich nicht veräppeln und mit vielleicht vorgeschobenen Gründen abwimmeln. Personaler wollen im Falle einer gewünschten Viertagewoche gerne eine höhere Einsparung von Personalkosten rausholen. Oft besteht auch schlicht kein Interesse, Personal zu beschäftigen, dessen tägliche Regelarbeitszeit aufgrund des Teilzeitmodells von deren selbstgesteckten Norm (100% verteilt auf 5 Tage) abweicht. Denkbar wäre auch, dass man versucht einen freiwerdenden Stellenanteil von 20% zu erreichen, weil damit wieder einfacher neue Stellen geschaffen werden können.
Vielleicht ist es aber auch schlicht nur mal wieder Unwissenheit bzgl. des Arbeitszeitgesetzes, JesuisSVA bzw. Spid haben dazu ja schon alles gesagt.
hope:
Hallo Zusammen,
kann mir noch jemand einen Tip geben?
Mir wurde geraten, den Antrag auf Teilzeit erstmal mit Befristung zu stellen.
Also z. B. für 1 Jahr.
Wenn ich schreibe, dass die Befristung vorerst bis z. B. 31.12.2023 gelten soll, was passiert dann?
Vielen Dank!
hope
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version