Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung

<< < (3/3)

mrfox:

--- Zitat von: hope am 09.11.2022 13:51 ---

Hallo Zusammen,

kann mir noch jemand einen Tip geben?
Mir wurde geraten, den Antrag auf Teilzeit erstmal mit Befristung zu stellen.
Also z. B. für 1 Jahr.

Wenn ich schreibe, dass die Befristung vorerst bis z. B. 31.12.2023 gelten soll, was passiert dann?

Vielen Dank!

hope

--- End quote ---

Du hast anschließend Anspruch auf Vollzeit Beschäftigung oder kannst vor Ende eine Verlängerung der Teilzeit beantragen.

hope:

--- Zitat von: mrfox am 09.11.2022 14:35 ---
--- Zitat von: hope am 09.11.2022 13:51 ---

Hallo Zusammen,

kann mir noch jemand einen Tip geben?
Mir wurde geraten, den Antrag auf Teilzeit erstmal mit Befristung zu stellen.
Also z. B. für 1 Jahr.

Wenn ich schreibe, dass die Befristung vorerst bis z. B. 31.12.2023 gelten soll, was passiert dann?

Vielen Dank!

hope

--- End quote ---

Du hast anschließend Anspruch auf Vollzeit Beschäftigung oder kannst vor Ende eine Verlängerung der Teilzeit beantragen.

--- End quote ---



Danke! Gibt es eine Begrenzung der Befristung?
Also könnte ich rein theoretisch jedes Jahr wieder neu beantragen?
Der Änderungsvertrag läuft nun erstmal für 1 Jahr.

Tagelöhner:
Wenn die Begründung des Teilzeitarbeitsverhältnisses aus dem TzBfG abgeleitet wird, wäre nach dem Auslaufen der befristeten Teilzeit aber eine Berufung des Arbeitsgebers auf die gesetzliche Sperrfrist denkbar, wenn ich richtig informiert bin. Dies würde einen erneuten Anspruch erstmal für 2 Jahre oder so blockieren. Bitte aber nochmal selber im Gesetz nachlesen.

hope:
 :o Oh je... Das muss ich gleich nochmal abklären...
Danke für den Hinweis!!!




Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version