Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
JesuisSVA:
Der öffentliche Arbeitgeber muss den unterlegenen Bewerbern bzw. hier dem unterlegenen Bewerber zeitgerecht vor der Besetzung der Stelle mitteilen, dass er beabsichtigt, die Stelle mit einem anderen Bewerber zu besetzen und muss auf Verlangen die Auswahlentscheidung soweit offenlegen, dass der unterlegene Bewerber in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung über das Anstrengen einer Konkurrentenklage zu treffen.
mrfox:
Warum sollte "damit durchkommen" überhaupt zur Diskussion stehen?! Es ist Normenvollzug, bzw. verletzt es ein Grundrecht.
ITheini:
--- Zitat von: RsQ am 24.10.2022 23:41 ---Spannend. Ich sehe immer mal wieder Ausschreibungen, bei denen ich anhand völlig verquerer Zusammensetzung der Anforderungen sicher bin, dass es faktisch niemand gibt, der das 1:1 so erfüllt (und falls doch, dann wurde die Ausschreibung natürlich für diesen "Jemand" verfasst). Wäre mal interessant, wie die Institutionen diese Stellen besetzen ...
--- End quote ---
Also die "Anforderungen" einer Stelle sind nicht gleichbedeutend mit den "Wünschen" die an die Person gerichtet sind im Vorfeld. Normalerweise wird eine Vorbildung gefordert, z.B. Studium einer bestimmten Fachrichtung. Dann werden die Bewerber qualifiziert, A bedeutet dann bspw. Studium vorhanden in der Fachrichtung, B Studium vorhanden oder Ausbildung in der gewünschten Richtung, C weder Studium noch vergleichbare Ausbildung vorhanden. Eingeladen werden dann die Personen, die "faktisch" qualifiziert sind, also A und B-Kandidaten. Alle eingeladenen Bewerber müssen die Anforderungen "auf dem Papier" erfüllen, um eingeladen zu werden. Wenn die eingeladenen Bewerber dies nicht tun, dann wurde bereits hier ein Fehler gemacht.
Im Bewerbungsgespräch kommen ja andere Dinge zum tragen: wie gibt sich ein Bewerber, ist er vorbereitet auf das Gespräch, passt er zum Team, ist die "auf dem Papier vorhandene" Qualifizierung der Stelle tatsächlich vorhanden, usw. Hierbei kann man dann natürlich zu der Auffassung gelangen, dass ein Bewerber eben "nur auf dem Papier" für die Stelle qualifiziert ist. Leider kommt das in letzter Zeit sehr häufig vor.
JesuisSVA:
Das Anforderungsprofil muss sich in der Stellenausschreibung wiederfinden.
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