Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
Organisator:
--- Zitat von: Lio1896 am 23.10.2022 09:07 ---Sie haben doch geschrieben das beide Bewerber überzeugt haben. In diesem Fall muss bei gleicher Eignung der Schwerbehinderte Bewerber genommen werden. In diesem Fall einen unter ausgeschriebenen Wert weil er die fachlichen Voraussetzung nicht erfüllt. Ab dem vierten Monat eine Zulage nach Paragraph 14 TVöD und Fall gelöst.
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Völliger Quatsch. SVA bzw wdn haben es zutreffend beschrieben.
JesuisSVA:
--- Zitat von: Lio1896 am 23.10.2022 09:07 ---Sie haben doch geschrieben das beide Bewerber überzeugt haben. In diesem Fall muss bei gleicher Eignung der Schwerbehinderte Bewerber genommen werden. In diesem Fall einen unter ausgeschriebenen Wert weil er die fachlichen Voraussetzung nicht erfüllt. Ab dem vierten Monat eine Zulage nach Paragraph 14 TVöD und Fall gelöst.
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Was genau an
--- Zitat von: Emmi87 am 22.10.2022 19:23 ---Wir haben eine Stelle ausgeschrieben mit der Vorraussetzung xy. Es haben sich 2 beworben die die Vorraussetzung nicht erfüllen.
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hast Du nicht verstanden? Keiner von den beiden Bewerbern ist also geeignet und keiner darf genommen werden.
Es ist auch überhaupt nicht klar, ob die Anforderung in der Stellenausschreibung eine ist, die im relevanten Tätigkeitsmerkmal gefordert ist, denn Anforderungen in Stellenausschreibungen haben keinerlei tarifliche Wirkung und führen gerade nicht zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe bei Nichterfüllung.
Was § 14 TVÖD mit dem Sachverhalt zu tun haben soll, bleibt wohl Dein Geheimnis.
FGL:
--- Zitat von: Lio1896 am 23.10.2022 09:07 ---Sie haben doch geschrieben das beide Bewerber überzeugt haben. In diesem Fall muss bei gleicher Eignung der Schwerbehinderte Bewerber genommen werden.
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Warum?
RsQ:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.10.2022 20:02 ---Wenn keiner der beiden Bewerber die Voraussetzungen erfüllt, darf auch keiner von beiden eingestellt werden.
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Spannend. Ich sehe immer mal wieder Ausschreibungen, bei denen ich anhand völlig verquerer Zusammensetzung der Anforderungen sicher bin, dass es faktisch niemand gibt, der das 1:1 so erfüllt (und falls doch, dann wurde die Ausschreibung natürlich für diesen "Jemand" verfasst). Wäre mal interessant, wie die Institutionen diese Stellen besetzen ...
enemenebuh:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.10.2022 20:02 ---Wenn keiner der beiden Bewerber die Voraussetzungen erfüllt, darf auch keiner von beiden eingestellt werden. Der jeweils andere Bewerber könnte gegen die Besetzung klagen, völlig unabhängig davon, ob er oder der andere behindert ist.
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Wissen die beiden denn voneinander? Ich denke kaum. Ich weiss ja auch nicht, wer mit mir da so beim Bewerbungsgespräch war. Wenn einer die Stelle trotzdem bekommt und der andere abgelehnt wird, spielt es doch keine Rolle oder? Grund xy und fertig. Oder wäre das zu einfach gedacht?
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