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[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
TOMTOM1276:
Hallo in die Runde, ich hatte heute im Livestream mit Spannung die Plenum Sitzung verfolgt. Und siehe da - Im letzten Behandlungspunkt wurde der Gesetzentwurf durch die Abgeordneten positiv verabschiedet. Die durch den Haushalts- und Finanzausschuss vorgenommenen Änderungen wurden ebenso bestätigt, haben jedoch keine wesentlichen Änderungen in den Eckdaten zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Also wenn ich richtig liege, dürften die Beamten in Thüringen sich also im Juli/August über eine Besoldungsspritze bzw. rückwirkende Nachzahlung zum wohlverdienten Urlaub freuen.
Meine hiesigen Angaben sind derzeit ohne rechtliche Gewähr. Aber ich denke bis spätestens Montag wird es wohl offizielle Verlautbarungen von den betreffenden Stellen bzw. Vertretungen geben. Ich hoffe somit, etwas zur zeitnahen Aufklärung beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
TOMTOM
CK7985:
--- Zitat von: TOMTOM1276 am 02.06.2023 18:55 ---Hallo in die Runde, ich hatte heute im Livestream mit Spannung die Plenum Sitzung verfolgt. Und siehe da - Im letzten Behandlungspunkt wurde der Gesetzentwurf durch die Abgeordneten positiv verabschiedet. Die durch den Haushalts- und Finanzausschuss vorgenommenen Änderungen wurden ebenso bestätigt, haben jedoch keine wesentlichen Änderungen in den Eckdaten zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Also wenn ich richtig liege, dürften die Beamten in Thüringen sich also im Juli/August über eine Besoldungsspritze bzw. rückwirkende Nachzahlung zum wohlverdienten Urlaub freuen.
Meine hiesigen Angaben sind derzeit ohne rechtliche Gewähr. Aber ich denke bis spätestens Montag wird es wohl offizielle Verlautbarungen von den betreffenden Stellen bzw. Vertretungen geben. Ich hoffe somit, etwas zur zeitnahen Aufklärung beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
TOMTOM
--- End quote ---
Siehe auch:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/beamtenbesoldung-soll-rueckwirkend-verfassungsgemaess-ausgestaltet-werden/
Offensichtlicher Plan der Landesregierung:
Im Gesetzentwurf ist auch eine weitere Erhöhung der Familienzuschläge ab dem dritten Kind vorgesehen. Alle diese Erhöhungen sollen jedoch mit der nächsten tarifumsetzungsbedingten Besoldungsanpassung verrechnet werden.
Dieses Vorhaben kann man aus meiner Sicht direkt über Bord werfen, da die Inflation nach wie vor auf hohem Niveau verharrt und zum 01.01.24 abermals zur signifikanten Erhöhungen der Grundsicherungsleistungen um 5-6% führen wird. Dann rennt man sehenden Auges wohl einmal mehr in die Verfassungswidrigkeit der Besoldung hinein.
Mal sehen wie die Tarifverhandlungen laufen.
semper fi:
Zu wenig, zu spät, so kann man das ganze Zusammenfassen.
Der Landtag geht davon aus, dass die Besoldung zumindest für 2023 verfassungsgemäß ist. Damit beginnt dieses Gezerre spätestens ab nächstem Jahr erneut. Schaut man sich das Gesetz an und sieht die Berechnungsgrundlagen, dann fragt man sich doch ohnehin - wo sind denn die Inflationsjahre 2022 und 2023 eingeflossen? Richtig- gar nicht!
Rechnet sich mit dem Jahr 2021 doch viel schöner, als die Inflation noch bescheidene 3,6 % hatte und ja schon eine Erhöhung der Besoldung um 1,4 Prozent erfolgte. Man möge rechnen 1,4 Prozent + 3,25 % ./. 3,6 Prozent = 1,05 Prozent Erhöhung, dass ist wahrscheinlich dieser "Puffer" den man eingebaut hat laut TFM. Tja die 7,9 Prozent Inflation in 2022 sind halt nicht berücksichtigt und die zu erwartenden mehr als 6 Prozent in 2023 schon gar nicht. Die Erhöhung ist also kein Geschenk aus Frau Tauberts Gnaden, es ist ein verwischen der Tatsachen und durch die Anrechnung auf die Tarifverhandlung völlig sinnlos- bis auf den Umstand, dass es Rückwirkend ab dem 01.01.2023 gilt aber das war es dann auch schon.
semper fi:
--- Zitat von: semper fi am 06.06.2023 08:36 ---Zu wenig, zu spät, so kann man das ganze Zusammenfassen.
Der Landtag geht davon aus, dass die Besoldung zumindest für 2023 verfassungsgemäß ist. Damit beginnt dieses Gezerre spätestens ab nächstem Jahr erneut. Schaut man sich das Gesetz an und sieht die Berechnungsgrundlagen, dann fragt man sich doch ohnehin - wo sind denn die Inflationsjahre 2022 und 2023 eingeflossen? Richtig- gar nicht!
Rechnet sich mit dem Jahr 2021 doch viel schöner, als die Inflation noch bescheidene 3,6 % hatte und ja schon eine Erhöhung der Besoldung um 1,4 Prozent erfolgte. Man möge rechnen 1,4 Prozent + 3,25 % ./. 3,6 Prozent = 1,05 Prozent Erhöhung, dass ist wahrscheinlich dieser "Puffer" den man eingebaut hat laut TFM. Tja die 7,9 Prozent Inflation in 2022 sind halt nicht berücksichtigt und die zu erwartenden mehr als 6 Prozent in 2023 schon gar nicht. Die Erhöhung ist also kein Geschenk aus Frau Tauberts Gnaden, es ist ein verwischen der Tatsachen und durch die Anrechnung auf die Tarifverhandlung völlig sinnlos- bis auf den Umstand, dass es Rückwirkend ab dem 01.01.2023 gilt aber das war es dann auch schon.
--- End quote ---
Hab die 2,8 Prozent von Dezember 2022 vergessen aber die sind aufgrund der Inflation so verpufft, dass sie mir nicht mehr erinnerlich war. Dennoch bleibt es im Gesamtkontext bei der oben genannten Darstellung. Wir sind in Thüringen allein schon durch die Inflation gut 13 Prozent im Minus, da beißt die Maus kein Faden ab.
shimanu:
Kann deine Unzufriedenheit über die mangelnde Anpassung verstehen.
Ich bin gebürtiger Thüringer und bin Landesbeamter NRW.
Aus meiner Sicht ziehe ich gehaltstechnisch zur Zeit mit Thüringer Kollegen den kürzeren.
Mein Beispiel:
A10 Stufe 6 verheiratet 1 Kind
NRW: 3224,53 € netto
TH: 3390,05 € netto zzgl. 2 x 83,33 € netto (Sonderzahlung Eltern) + 41,67 € (Sonderzahlung Kind) = 3.598,38 €
Mit meiner Besoldungsstufe würde ich gegenwärtig in Thüringen 373,85 € mehr verdienen. Dabei unterstelle ich, dass die Lebenshaltungskosten, insbesondere Wohnkosten, in NRW im Durchschnitt höher sind als in Thüringen.
Eins muss man den Thüringern lassen: sie sind Vorreiter in der Lösung der Thematik amtsangemessene Besoldung, auch wenn das Ergebnis nicht ausreichend ist. Zumindest hat die Landesregierung verstanden, wenn man schon auf Biegen und Brechen auf 115 % kommt, stets mit Wirkung zum 01.01. aktiv werden zu müssen.
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