Ich finde ehrlich gesagt die Begründung zu der geplanten Erhöhung zum heulen. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass mit Artikel 1 § 3 die Rechtsgrundlage für eine monatliche Sonderzahlung im Jahr 2023 zur Dämpfung der Belastungen aufgrund der momentan hohen Inflation geschaffen wird.
Auf Seite 52 der Begründung werden jedoch die 3000 € herangezogen, um die Besoldung auf 113 % des Sozialhilfeniveaus zu hieven. Erst mit den 3,25 % werden dann die 115 % erreicht.
Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?