Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kampf der Stufe
JesuisSVA:
--- Zitat von: GofX am 26.10.2022 11:17 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 25.10.2022 19:39 ---Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.
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Doch, das Problem ist anders als in der Privatwirtschaft.
Beispielhafte Konversation:
AN: Ich war dumm und habe vergessen, vor der Unterschrift des Arbeitsvertrages, darauf zu bestehen, dass meine Berufserfahrung als förderliche Zeit anerkannt wird und dass ich für den Hungerlohn in Stufe 1 nicht anfange.
AG (TVÖD): Sorry, Pech gehabt, jetzt wird nicht mehr verhandelt, nä-nä-nä-nä-nä-nää, dann geh doch, tschüssi, Blödmann, man verhandelt gefälligst vorher, Idiot!
AG (Privat): Hmpf, das ist dumm gelaufen ... egal, wir finden eine Lösung ... es ist mein Geld, was ich in Dich investiere und ich kann damit machen, was ich will. Da ich Dich für den Erfolg meines Unternehmens brauche und unbedingt haben will, beiße ich in den sauren Apfel und biete Dir wenigstens eine geringe Kompensation an.
Das ist nur ein Beispiel und muss nicht in jedem Fall so laufen - aber es könnte so laufen.
Dass der ÖD nicht gerade dafür bekannt ist, flexibel auf kurzfristig entstandene Probleme zu reagieren, weiß wohl jeder hier. Da ist die Privatwirtschaft definitiv im Vorteil.
@TE, Glaube mir, eher friert die Hölle zu, als dass an dieser Situation jetzt noch einmal etwas geändert wird. Ich habe 2011 den gleichen Fehler gemacht und durfte dann in Stufe 1 anfangen. Aus heutiger Sicht (mittlerweile eine EG höher als bei Einstellung und Stufe 5) lache ich darüber.
Also, entweder Augen zu und durch oder Du suchst Dir dofort etwas Neues.
Viel Erfolg!
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In der Konversation zwischen privatem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ginge es aber nicht um irgendwelche anrechenbare Berufserfahrung. Es ginge darum, dass man sich gerade auf 60k geeinigt hat und der Arbeitnehmer nun plötzlich mehr haben möchte, weil er meint, schlecht verhandelt zu haben. Der zeigt dem Arbeitnehmer nen Vogel und kündigt seinerseits während der Wartezeit.
--- Zitat von: TVWaldschrat am 26.10.2022 11:23 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 25.10.2022 19:39 ---Die Prämisse, man würde generell nur in Stufe 1 eingestellt, wenn die vorherige Tätigkeit nicht unverändert fortgeführt würde, ist falsch. Es besteht dann lediglich kein Anspruch auf eine höhere Stufe, denn der besteht lediglich bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren auf Einstellung in Stufe 2 oder 3. Förderliche Zeiten hingegen kann der Arbeitgeber berücksichtigen, wenn ein Personalbedarfsdeckungsproblem vorliegt. Da ein solches besteht, wenn derjenige, der sich im Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hat, nicht für die Stufe, auf die Anspruch besteht, kommt, kann diese Anerkennung verhandelt werden, aber eben nur solange, wie das Personalbedarfsdeckungsproblem besteht. Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.
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Auch das kommt regelmäßig vor, wenn die Leistung des Stelleninhabers über den erwarteten Leistungen liegt, und die Stellenmittel diese "Luft nach oben" bieten, was ebenfalls regelmäßig der Fall ist.
Gerne wird das dann genutzt um die bestandene Probezeit zu "belohnen"
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Wo wäre geschildert worden, dass der Fragesteller über den Erwartungen leistet? Er hat einfach beschissen verhandelt. Das hat im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft sehr ähnliche Konsequenzen: weniger Geld, als wenn man gut verhandelt hätte.
GofX:
--- Zitat von: JesuisSVA am 26.10.2022 11:32 ---In der Konversation zwischen privatem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ginge es aber nicht um irgendwelche anrechenbare Berufserfahrung. Es ginge darum, dass man sich gerade auf 60k geeinigt hat und der Arbeitnehmer nun plötzlich mehr haben möchte, weil er meint, schlecht verhandelt zu haben. Der zeigt dem Arbeitnehmer nen Vogel und kündigt seinerseits während der Wartezeit.
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Ja, Du hast Recht, es ging nicht um "irgendwelche anrechenbare Berufserfahrung", sondern um die Anerkennung förderlicher Zeiten. Lies es ruhig oben nochmal nach.
Und glaube mir, diese Art der "Sperre im Kopf" und "Unmöglichkeit" existiert wirklich nur im TVÖD, weil der Tarifvertrag bzw. spätestens der übergeordnete Sachbearbeiter bzw. die übergeordnete Behörde keine flexiblen Lösungen zulassen.
In der Privatwirtschaft könnte am ersten Arbeitstag ein total neues Gehalt verhandelt werden, wenn man vorher in den Gehaltsverhandlungen Missverständnisse über den Arbeitsumfang oder die mitgebracht Berufserfahrung hatte. Versuch das mal im TVÖD und Du bist wieder bei der "Sperre im Kopf".
JesuisSVA:
Irgendwelche anrechenbare Berufserfahrung stellt förderliche Zeiten dar. Der Einwand geht fehl.
Ob irgendwo am ersten Tag ein neues Gehalt verhandelt werden könnte, ist doch völlig egal. Welcher Arbeitgeber macht das bei irgendeinem Allerweltsarbeitnehmer? "Jungchen, wir haben uns auf 60k p.a. geeinigt. Reiß was, dann gibt´s vielleicht nen Bonus. Aber ansonsten: Vertrag ist Vertrag." So würde es laufen. Wozu braucht es eine "flexible Lösung" für jemanden, der zu blöd war, sein Gehalt zu verhandeln? Die braucht es weder hüben noch drüben.
KingTut:
--- Zitat von: GofX am 26.10.2022 11:46 ---In der Privatwirtschaft könnte am ersten Arbeitstag ein total neues Gehalt verhandelt werden, wenn man vorher in den Gehaltsverhandlungen Missverständnisse über den Arbeitsumfang oder die mitgebracht Berufserfahrung hatte.
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Das wage ich zu bezweifeln! Wenn ein Vertrag unterschrieben wurde, ist doch davon auszugehen, dass beide Parteien mit den Konditionen einverstanden sind. Am ersten Tag zu kommen und die Hand aufzuhalten, fände ich frech. Einarbeiten, etwas leisten und zum Ende der Probezeit anfragen, wie zufrieden der AG ist und ob er das entsprechend honorieren würde, wäre angemessen.
GofX:
--- Zitat von: JesuisSVA am 26.10.2022 11:54 ---Wozu braucht es eine "flexible Lösung" für jemanden, der zu blöd war, sein Gehalt zu verhandeln?
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--- Zitat von: KingTut am 26.10.2022 12:13 ---Das wage ich zu bezweifeln!
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Sorry, wenn ich es so deutlich sagen muss, aber mit solchen Aussagen disqualifiziert ihr euch nur selbst und bestätigt genau das "Scheuklappen-Denken", welches dem ÖD so oft vorgeworfen wird.
Ein Privatunternehmer, der wirtschaftliche Ziele verfolgt, kann sehr wohl ein Interesse daran haben, den gerade eben erst eingestellten Mitarbeiter finanziell zu fördern. Mag es aus Verhandlungsfehlern, Missverständnissen, neuen Erkenntnissen, zusätzlich übernommenen Aufgaben oder-was-auch-immer sein.
Während im ÖD erst eine neue Stellenbeschreibung geschrieben und vom Ministerium abgesegnet werden muss (und der Sachbearbeiter sich dies nicht traut, weil er Angst hat, im nächsten Jahr nicht befördert zu werden), um aus weiterer Angst vor dem Schreckensgespenst "Rechnungshof" die Höhergruppierung abzusichern, sagt der Chef im mittelständischen Betrieb einfach, "Okay, Du verdienst ab sofort 200,- Euro mehr, wenn Du dies-und-das in Zukunft übernimmst". Für euch nicht vorstellbar, ist aber manchmal so. Nicht immer, aber manchmal. Im ÖD hingegen: nie!
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