Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückforderung überzahlten Entgelts - ab Kenntnis?
SamFisher:
was denn nun? oben schreibst du, der fall werde geprüft.
Rene:
Käme dort eventuell eine dir unbekannte Stufenlaufzeitverkürzung in Betracht?
rasgueadoGT:
Guten Morgen!
Ich habe mich sicher unpräzise ausgedrückt.
Meine Mitteilung an den Arbeitgeber am 24.08 lautete (Zitat:) "ich habe den Eindruck, bei meiner Gehaltsabrechnung ist etwas schief gelaufen.
Eigentlich dürfte ich noch nicht in Stufe 4 sein, da die Stufenlaufzeit im Juni 2020 m.E. neu zu laufen begonnen hatte, mit meinem damaligen Stellenwechsel?!
Aus Fairnessgründen zeige ich das hiermit offiziell an und bitte um kurze Rückmeldung."
Die Antwort der Personalabteilung am 26.08.2022 lautete: "danke für den Hinweis! Normalerweise hätte die Stufe 3 systemseitig mit der Höhergruppierung neu beginnen müssen.
Wir schauen uns das nochmal an und melden uns dann."
Ich hoffe, das dient der Aufklärung....
@René: Zumindest war mir keine Verkürzung der Stufenlaufzeit bekannt oder wurde vereinbart.
Gruß, Dirk
Isie:
So richtig eindeutig ist das nun auch nicht. Und der Zeitraum, der für die Überprüfung und Korrektur benötigt wurde, ist auch nicht sonderlich lang. Ich glaube nicht, dass du dich erfolgreich gegen die Rückfoederung wenden kannst, da auch die Ausschlussfrist gewahrt ist.
rasgueadoGT:
Ok das klingt ja nicht so gut, zweite Frage:
wirkt sich der nun sehr niedrige Auszahlungsbetrag im Oktober auf die Berechnung der Jahressonderzahlung aus, die nächsten Monat ansteht? Ist dafür der Netto-Betrag die Bemessungsgrundlage, oder der tatsächliche Auszahlungsbetrag? (850€ niedriger als das netto)
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