Liebe Community,
ich würde gerne wissen, ob andere User hier Erfahrungen zu zwei speziellen Fragen haben, die mich gerade beschäftigen:
- Ich habe ein Lehramtsreferendariat auf eigenen Wunsch beendet. Ich möchte mich jetzt noch einmal für den Vorbereitungsdienst in einer anderen Laufbahn des höheren Dienstes bewerben, z.T. auch in anderen Bundesländern. Ist der Abbruch eines Referendariats in der Laufbahn a) (Lehramt Gymnasium) schon für sich genommen ein Ausschlussgrund für ein weiteres Referendariat in einer anderen Laufbahn b)?
- Zum Hintergrund meiner Situation: Mein Abbruch des Lehramtsreferendariats erfolgte in einer schwierigen familiären Situation (kleines Kind, Partner berufstätig in Vollzeit), verbunden mit der Überlastung durch drei statt nur zwei Ausbildungsfächer. Ich habe mich dadurch überfordert und bin in eine Art Burnout/depressive Phase hineingeraten. Ich habe gegen Ende für ca. drei Wochen ein leichtes Antidepressivum genommen, um wieder schlafen zu können. Nach dem Abbruch des Referendariats habe ich eine Pause von ca. drei Wochen eingelegt und danach wieder angefangen, in einem normalen Bürojob zu arbeiten, inzwischen schon wieder ca. fünf Monate. Ich kümmere mich wieder um meine Familie und bin gefühlt wieder fast vollständig belastbar. Ich mache jedoch eine ambulante Psychotherapie, die ca. ein halbes Jahr dauern wird, um für mich die Ursachen zu ermitteln, die mich während des Lehramtsreferendariats in diese Lage gebracht haben, denn ich denke, dass es neben den rein externen Faktoren auch Gründe in meiner Persönlichkeit gibt, die hier eine Rolle spielten. Außerdem hoffe ich dadurch, besser aus der anhaltenden Niedergeschlagenheit herauszukommen, in die mich der Ref-Crash gestürzt hat...
Mit Blick auf eine anstehende Untersuchung beim Amtsarzt für den Fall, dass ich ein zweites Referendariat machen kann, bitte ich um Erfahrungen der Community:
1. Habe ich dadurch jede Chance auf die Aufnahme in ein neues Referendariat in einer anderen Laufbahn/Fachrichtung verspielt, da es sich ja um ein Beamtenverhältnis (auf Widerruf) handelt?
2. Oder ist eine vergleichsweise maßvollen Therapie (wöchentliche Gesprächstherapie) bei einem vergleichsweise geringen Leiden (ich funktioniere wieder) in meinem Fall vielleicht gar nicht so schädlich für die Verbeamtung auf Widerruf?
3. Spielt es evtl. eine Rolle, dass in der angestrebten Laufbahn b) zwar die Ausbildung im Referendariat die Regel ist, dass es danach aber durchaus auch viele Länder gibt, die die Absolventen nicht verbeamten, sondern anstellen? Denn das könnte ja bedeuten, dass die Einschätzung des Amtsarzts im Falle der Laufbahn b) nicht so weitreichende Konsequenzen hätte, wie das beim Lehramt der Fall ist, wo ja die Verbeamtung in den meisten Ländern nach wie vor die Regel ist. Ich habe mich deswegen gefragt, ob sich ein Amtsarzt in diesem Fall eher auf den Standpunkt stellt, er prüft, ob die Bewerberin das Referendariat gesundheitlich durchstehen wird - ob sie für den Dienst ein ganzes Berufsleben lang geeignet ist, würde dann geprüft werden, wenn die Kandidatin tatsächlich eine Beamtenstelle und eben keinen Arbeitsvertrag als Angestellte bekommt. Ist das nachvollziehbar?
Vielen Dank für alle hilfreichen Erfahrungen und konstruktiven Hinweise!
MfG
Lusitania