Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
"Dienstunfähig" während Ausbildung (2. Lehrjahr)? Drohungen Betriebsarzt?
Kat:
Warum nicht?
Rumo1895:
--- Zitat von: Bastel am 07.11.2022 07:55 ---
--- Zitat von: Kat am 07.11.2022 07:39 ---Wie soll der BEtriebsarzt Deine Arbeisfähigkeit feststellen, wenn Du Dich sosperrst? Wieso tust Du das?
--- End quote ---
Warum sollte man dem Betriebsarzt vertrauen?
--- End quote ---
Man muss da differenzieren - @Studhud2222 scheint ja in einem Angestelltenverhältnis zu stehen (soweit zumindest der Eindruck im Eingangspost) und wurde bei einem Arzt vorgestellt der vermutlich (wie üblich) in Personalunion Betriebsarzt und Personalarzt/Vertrauensarzt des AG ist. Im konkreten Fall allerdings in der Funktion als Personalarzt/Vertrauensarzt des AG
Grundsätzlich ist eine entsprechende Vorstellung durch den AG bei Hinweisen für einen Eignungsmangel (z.B. auf Grund einer längeren Erkrankung) nicht nur üblich sondern auch nach h.M. statthaft. Wenn der Themenstarter jetzt an seiner Eignungsfeststellung nicht mitwirkt kann der Personalarzt natürlich nichts zur Eignung sagen und das Thema rutscht wieder in die Personalabteilung die ggf. die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten mit den dafür zur Verfügung stehenden Mittel erwirken kann.
Das mit der Schweigepflicht gegenüber den anderen Ärzten bezieht sich vermutlich auf die bestehenden Befunde, das andere ist möglicherweise die Einwilligung dem Arbeitgeber das Ergebnis (Eignung/Arbeitsfähigkeit besteht bzw. besteht nicht) der Untersuchung mitzuteilen. Die tatsächliche Diagnose ist ja für die Personalstelle erstmal uninteressant.
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