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[SH] Anrechnung Referendariat bei Feststellung Erfahrungszeit
Eukalyptus:
Mein Beitrag von 15:55 ist so unzutreffend - fälschlicherweise hatte ich angenommen dass BBesG und SHBesG in § 28 inhaltsgleich seien. Denn im BBesG ist explizit in § 28 festgehalten, dass Zeiten die erst zur Erlangung der Laufbahnbefähigung dienen (Vorbereitungsdienst..) nicht Erfahrungszeiten (in der Laufbahn..) sind.
Insgesamt sehe ich dennoch (bzw. deshalb) das Problem auch in S-H nicht, denn wenn ich nicht zur Laufbahn befähigt bin, wie soll ich dann in der Laufbahn Erfahrungen sammeln?
Alphonso:
--- Zitat von: Tyrion am 07.11.2022 17:40 ---Während des Referendariats werden keine Dienstbezüge im Sinne von § 2 I SHBesG gezahlt. Hieraus ergibt sich, dass es sich bei einem Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht um ein Dienstverhältnis mit Dienstbezügen im Sinne des § 28 I Satz 2 SHBesG handelt.
--- End quote ---
Besten Dank, das hatte ich nicht wahrgenommen.
@Eukalyptus: Die Erfahrungszeit muss ja nicht grundsätzlich in derselben Laufbahn verbracht worden sein. Die 5-jährige Beschäftigung im öD vorm Ref in E10 und E11 wird mir zu 100 % anerkannt.
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