Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?

(1/10) > >>

DerMeister:
Hallo Zusammen,

ich soll eine veränderte Tätigkeit übernehmen, mit mehr Verantwortung und größerem Schwierigkeitsgrad. Eigentlich bin ich mit meiner bisherigen Tätigkeit sehr zufrieden und will den Wechsel nicht unbedingt. Der Veränderungswunsch geht auch nicht von mir aus, sondern von meinem Chef. Es gibt bei uns auch niemand anders der das übernehmen könnte, und von außen will man niemanden holen.

Ich habe signalisiert, dass Geld bei meiner Entscheidungfindung helfen könnte  ;)

Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Höhergruppierung ist bei meinem Chef vorhanden. Die Personalabteilung hat mir nun mitgeteilt, dass mehr als E9b für Meister nicht möglich sei, das könne man ja in der Entgeltordnung nachlesen. Ich habe in der Entgeltordnung im Bereich Meister tatsächlich nichts gefunden was über E9b hinausgeht. Das lohnt aber für mich nicht, denn ich habe schon E9a Stufe 6 und alte Zulagen aus BAT Zeiten. Durch die Deckelung des Garantiebetrags auf die Stufe6 bei E9b wird das Ganze für mich ziemlich unlohnend. Natürlich bliebe noch eine geringe Erhöhung über. Aber für das bisschen Geld den zusätzlichen Stress... das möchte ich dann eher nicht.

Darum meine Frage: Gibt es für Meister eine Möglichkeit über E9b Stufe 6 hinaus zu kommen? Oder sind irgendwelche Zulagen möglich?

Viele Grüße und Danke für eure Hilfe!

Der Meister

E15TVL:
Selbst der ungelernte Schulabbrecher kann Tätigkeiten der E15 übertragen bekommen. Fehlt die Voraussetzung in der Person, gibt es halt die nächstniedrigere EG.

JesuisSVA:
Auch Meister sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, soll heißen, wenn einem Meister Ingenieurstätigkeiten oder die eines Apothekers übertragen werden, kann das sehr wohl zu einer höheren Entgeltgruppe führen. Dem Arbeitgeber ist es übrigens grundsätzlich nicht verwehrt, eine auszuübende Tätigkeit derselben Entgeltgruppe zu übertragen, ohne dass es Deines Einverständnisses bedürfte.

WasDennNun:

--- Zitat von: DerMeister am 08.11.2022 11:36 ---Ich habe signalisiert, dass Geld bei meiner Entscheidungfindung helfen könnte  ;)

--- End quote ---
Du willst also übertariflich bezahlt werden, damit du eine EG9b Tätigkeit annimmst?
Oder ist die Tätigkeit weiterhin eine 9a? Dann ist deine Meinung tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant für den AG.

DerMeister:

--- Zitat ---Du willst also übertariflich bezahlt werden, damit du eine EG9b Tätigkeit annimmst?
--- End quote ---

Ich möchte, dass sich eine erhebliche Steigerung von Schwierigkeitsgrad, Verantwortung und Stress auch rechnet.


--- Zitat ---Oder ist die Tätigkeit weiterhin eine 9a? Dann ist deine Meinung tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant für den AG.
--- End quote ---

Es ist unstrittig, das die neue Tätigkeit über die Anforderungen von E9a hinausgeht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version