Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
Bastel:
"Es ist unstrittig, das die neue Tätigkeit über die Anforderungen von E9a hinausgeht."
Klär uns auf.
Kat:
Stress ist nicht eingruppierungsrelevant.
Rumo1895:
--- Zitat von: Kat am 08.11.2022 13:14 ---Stress ist nicht eingruppierungsrelevant.
--- End quote ---
Und angesichts der Tatsache dass der Arbeitnehmer nur zu Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte verpflichtet ist auch nicht unausweichlich.
DerMeister:
--- Zitat ---Stress ist nicht eingruppierungsrelevant.
--- End quote ---
Ist schon klar, aber für die persönliche Entscheidung ob man für Peanuts einen neuen Arbeitsbereich übernehmen möchte schon. Wenn der AG will dass ich einen neuen Arbeitsbereich übernehme, möchte ich ordentlich dafür bezahlt werden. Sonst mache ich eben meine bisherige Tätigkeit weiterhin.
Meine Frage ging ja eher dahin, ob die Personalabteilung damit Recht hat, dass für Meister grundsätzlich bei E9b Schluss ist. Und das hat E15TV-L bzw. Jesuis SVA ja nun eindeutig beantwortet. Mal schauen, ob die Personalabteilung damit was anfangen kann oder will.
Der Level der neuen Tätigkeit ist m.E. irgendwo zwischen Techniker und Ingenieur einzuordnen. Und ja, ich weiss dass meine Meinung dazu nicht tarifrelevant ist.
DerMeister:
--- Zitat von: Bastel am 08.11.2022 13:00 ---"Es ist unstrittig, das die neue Tätigkeit über die Anforderungen von E9a hinausgeht."
Klär uns auf.
--- End quote ---
unstrittig, weil der Chef sich entsprechend geäussert hat (O-Ton etwa: Natürlich führt der neuen Aufgabenbereich zu einer Höhergruppierung. Die Personalabteilung soll die neue Eingruppierung klären.
Es geht um die Zusammenlegung von mehreren technischen Abteilungen. Bisher leite ich eine dieser Abteilungen. Der neue Aufgabenbereich wäre die Gesamtleitung
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