Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
JesuisSVA:
Die Beaufsichtigung großer Arbeitsstätten (Mehrzahl) wie Abteilungen usw. führt doch überhaupt erst zur Eingruppierung in E9a. Insbesondere für Meister ist der TV-L im Vergleich zum TVÖD enorm ungünstig.
JC83:
--- Zitat von: DerMeister am 08.11.2022 13:46 ---
Bisher leite ich eine dieser Abteilungen.
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Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.
JesuisSVA:
Und in so manchem Landesbetrieb Straßenbau leitet eine Abteilung aus 2 E4 und 3 E5 der selbst mitarbeitende Vorarbeiter in E5. Abteilung ist nunmal kein feststehender Begriff, sondern bezeichnet Organisationseinheiten mit Personal höchst unterschiedlicher Qualität und Quantität.
DerMeister:
--- Zitat von: JesuisSVA am 08.11.2022 14:20 ---Die Beaufsichtigung großer Arbeitsstätten (Mehrzahl) wie Abteilungen usw. führt doch überhaupt erst zur Eingruppierung in E9a. Insbesondere für Meister ist der TV-L im Vergleich zum TVÖD enorm ungünstig.
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Die BAT 5b hatte ich schon, wie ich nur Ausbilder war. Später kam eine Abteilungsleitung dazu, dadurch änderte sich die Fallgruppe und es gab die Bewährungszulage. Daraus wurde dann praktisch "automatisch" die E9a. (zunächst kleine E9)
DerMeister:
--- Zitat von: JC83 am 08.11.2022 14:21 ---
Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.
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Was bitte ist denn AT3 bis AT5?
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