Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Eingruppierung
Frage20222023:
Um folgende Textpassage handelt es sich:
- Die Höhergruppierung erfolgt nur auf Antrag, der bis zum 31.07.2023 beim Geschäftsbereich Personal gestellt werden muss. Die Höhergruppierung erfolgt rückwirkend zum 01.07.2022.
Ein anderer Zeitpunkt für die Höhergruppierung ist nicht möglich.
Folgende Frage dazu:
Ist es rechtens, dass die Höhergruppierung an eine Frist gekoppelt wird.
Ich würde im September 2023 in die nächste Erfahrungsstufe kommen und würde natürlich dann erst gerne meine Höhergruppierung beantragen.
Schmitti:
Warum soll denn höhergruppiert werden?
Frage20222023:
Weil alle in der Schulsozialarbeit tätig von 11b in S12 kommen sollen.
Wabi Sabi:
Geht es um den (neuen) § 28d TVÜ-VKA?
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/220714_TVÜ_VKA_ÄTV_19_Lesefassung(1).pdf
Frage20222023:
Nein. Die Landkreisverwaltung hat einfach beschlossen, dass ab sofort alle in der Schulsozialarbeit in S12 eingestuft werden und wir ddies innerhalb der Frist beantragen können. Man kann auch in 11b bleiben und verliert somit kein Erfahrungsstufen. Aber natürlich ist es ärgerlich, dass man wegen der Frist wegen wenigen Monaten nicht in S12 kann, weil man dann wieder von vorne anfängt.
Daher die Frage ob die festgesetzte Frist überhaupt rechtens ist...
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