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Neue Eingruppierung

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JesuisSVA:

--- Zitat von: Bpbb87 am 14.11.2022 23:00 ---Ist es möglich, im Rahmen einer gesundheitsbedingten Vermittlung eine Versetzung in eine höhere EG vorzunehmen von 9b auf 9c? Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage genau ?

--- End quote ---

Eine Versetzung berührt lediglich die organisatorische Eingliederung des Tarifbeschäftigten. Für eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe bedürfte es hier einer Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Das ist ein gänzlich anderer Vorgang.

ABCXYZ:
Die aufgrund der kürzlich geänderten Protokollerklärung (aus dem Ergebnis der kürzlichen Tarifeinigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst) möglichen Höhergruppierung der Schulsozialarbeiter/innen erfolgt genau aus dem in der Fragestellung beschriebenen Grund nur auf Antrag und eben nicht automatisch.

Die Stufenlaufzeit der aktuellen Stufe beginnt zum benannten Stichtag neu. Somit kann es im individuellen Einzelfall (insbesondere wenn man aus welchen Gründen auch immer nicht mehr lang im Arbeitsfeld tätig ist) sinnvoll sein, auf die Höhergruppierung zu verzichten. 

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