Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Eingruppierung
JesuisSVA:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers.
Kommunalgenie:
--- Zitat von: Frage20222023 am 09.11.2022 20:01 ---Nein. Die Landkreisverwaltung hat einfach beschlossen, dass ab sofort alle in der Schulsozialarbeit in S12 eingestuft werden und wir ddies innerhalb der Frist beantragen können. Man kann auch in 11b bleiben und verliert somit kein Erfahrungsstufen. Aber natürlich ist es ärgerlich, dass man wegen der Frist wegen wenigen Monaten nicht in S12 kann, weil man dann wieder von vorne anfängt.
Daher die Frage ob die festgesetzte Frist überhaupt rechtens ist...
--- End quote ---
Diese Frage stellt sich gar nicht, da nicht die Frist das Problem ist, sondern die willkürliche Änderung der Rechtsmeinung des Arbeitgebers über die Eingruppierung ohne Tätigkeitsänderung. Entweder bist du seit Übernahme der jetzigen Aufgaben bereits in der S12 oder in der 11b. Da kann man nicht nach Lust und Laune rumgruppieren.
JesuisSVA:
Das ist unzutreffend, siehe die Änderung der Protokollerklärung Nr. 12 zu Abschnitt XXIV EGO und die damit zusammenhängende Norm des TVÜ-L, auf die bereits hingewiesen wurde.
Bpbb87:
Ist es möglich, im Rahmen einer gesundheitsbedingten Vermittlung eine Versetzung in eine höhere EG vorzunehmen von 9b auf 9c? Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage genau ?
Isie:
Es wäre sinnvoll, dass du einen eigenen Thread eröffnest und den Sachverhalt etwas ausführlicher schilderst. Für Höhergruppierungen gibt es keine gesetzliche, sondern eine tarifliche Grundlage.
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